Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Eine Witwen- oder Witwerrente erhalten Sie auf Antrag, wenn
Die maßgeblichen Altersgrenzen für eine Witwen- oder Witwerrente:
Die Regelungen gelten gleichermaßen für hinterbliebene Ehe- sowie eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner.
Höhe und Dauer:
Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht:
Die Gesetze für die Witwen- oder Witwerrente wurden ab 2002 geändert. Je nach Zeitpunkt des Todes sowie Ihrer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft können Sie unter Umständen eine Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht erhalten. Die Berechnung kann dann abweichen:
Als Hinterbliebene oder Hinterbliebener können Sie von der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) eine Witwen- oder Witwerrente erhalten.
Die Witwen- oder Witwerrente können Sie schriftlich, persönlich oder online beantragen:
Schriftliche Antragstellung:
Hinweis: Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:
Antragstellung per Online-Verfahren:
Zeiten aus anderen Versorgungssystemen
Folgende Zeiten aus anderen Versorgungssystemen können angerechnet werden:
Weitere allgemeine Voraussetzungen:
Die Witwen- oder Witwerrente können Sie erhalten, wenn Sie
Sie können Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente nach altem Recht haben, wenn
In diesen Fällen können Sie die Rente auch dann erhalten, wenn Sie
Wenn Ihre Ehe vor dem 01.07.1977 geschieden wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch
eine spezielle Witwen- oder Witwerrente erhalten.
Eine sogenannte Witwen- oder Witwerrente nach der oder dem vorletzten Ehepartnerin oder Ehepartner können Sie erhalten, wenn Sie
Zahlung der Rente: Wenn der oder die Verstorbene
Antragsfristen:
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung