Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Diese Maßnahme fördert die Zusammenarbeit von Akteuren der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Damit sollen Verständnis und Akzeptanz für Natur- und Umweltschutzmaßnahmen und die Effektivität von eingesetzten Förderinstrumenten des Umwelt- und Naturschutzes verbessert werden.
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Zusammenarbeit verschiedener Akteure im ländlichen Raum, insbesondere der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Dazu zählen bspw. Landwirtinnen und Landwirte, Kommunen, Vereine und/oder Naturschutzverbände sowie Wasser- und Bodenverbände, Akteure aus der Nahrungsmittelkette und der Forstwirtschaft. Hierdurch soll ein Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft geleistet werden. Dies schließt insbesondere Flächen der Agrarlandschaft mit hoher Bedeutung für den Naturschutz sowie mit Bedeutung für die Ziele von Natura 2000 ein. Darunter fallen z. B. artenreiches Grünland, Sand- und Moorheiden sowie Streuobstwiesen.
Zudem soll durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Kooperationspartner die Wirksamkeit und Akzeptanz anderer Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen gestärkt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Gefördert werden der Aufbau von Netzwerken, Naturschutzstationen, Weideagenturen o. ä., Einrichtungen der Landschaftspflege und des Naturschutzes sowie die Entwicklung von kooperativen Ansätzen für das Management von Schutzgebieten bzw. Schutzgebietssystemen.
Folgende Maßnahmen werden dabei unterstützt:
Antragsberechtigte sind:
Die am Projekt beteiligten Akteure müssen ihre Zusammenarbeit in einem verbindlichen Vertrag regeln. Am Zusammenschluss müssen mindestens zwei Partner bzw. Akteure aus dem Agrarsektor, dem Forstsektor oder der Nahrungsmittelkette sowie Akteure aus dem Naturschutz beteiligt sein.
Antragstellende Einrichtungen sollen regional verankert sein und über Fachkenntnisse und Erfahrungen in den hier genannten Themenbereichen sowie in der Beratung oder Kooperation lokaler Akteure verfügen. Des Weiteren muss bei der Antragsstellung eine Stellungnahme der zuständigen unteren Naturschutzbehörde eingereicht werden.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Antragsfristen werden auf der Webseite der zuständigen Stelle veröffentlicht.
Für diese Fördermaßnahme wird in der laufenden EU-Förderperiode kein weiteres Antragsverfahren angeboten, da die Mittel bereits vollständig gebunden sind.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU)