Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Der Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen stellt eine Änderung der Gesellschaftsverhälrnisse einer Kapitalgesellschaft dar.
Jeder, der durch den Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen einer für Postdienstleistungen lizensierten Kapitalgesellschaft über mehr als zehn vom Hundert der Aktien oder Geschäftsanteile der Gesellschaft verfügt, hat dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.
Weitere Informationen zum Thema „Lizenz für Postdienstleistungen“:
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Anzeige hat unverzüglich zu erfolgen.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
01.07.2015