Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beobachtet die Märkte für Getreide, Futtermittel, Fette, Milch, Zucker und Alkohol in Deutschland und berichtet regelmäßig über sie. Dafür bezieht sie sich auf Daten von Erzeugern, Erzeugervereinigungen, Be- und Verarbeitungsbetrieben sowie Handelsbetrieben der
Wenn Sie in einem der oben genannten Wirtschaftszweige unternehmerisch tätig sind, sind Sie verpflichtet, der BLE regelmäßig zu berichten.
Bei den Meldungen berichten Sie über den Einkauf von landwirtschaftlichen Rohstoffen, deren Bestände, Verarbeitung, Absatz sowie die Herstellung, die Bestände und den Absatz der hergestellten Erzeugnisse sowie über die Komponenten des Milcherzeugerpreises sowie den Zuckerverkaufs- und den Zuckerrübeneinkaufspreis.
Die Meldungen müssen Sie in der Regel monatlich online abgeben. Die Alkoholmengen und Zuckerrübenpreise müssen auf Anfrage mittels Excelformular gemeldet werden
Kleinunternehmen:
Für Kleinunternehmen der Getreide-, Stärke- und Futtermittelwirtschaft gilt eine Ausnahme. Hier reicht eine Mengenmeldung im Wirtschaftsjahr (01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres). Diese gilt auch für die Alkoholwirtschaft. Auch für Kleinunternehmen der Fettindustrie gilt eine Ausnahme. Auch hier reicht eine Mengenmeldung im Kalenderjahr (01.01 bis 31.12. eines Jahres).
Folgende Unternehmen gelten als Kleinunternehmen und müssen nur einmal im Wirtschaftsjahr beziehungsweise Kalenderjahr eine Mengenmeldung abgeben:
Sonstige Unternehmen:
Eine jährliche Mengenmeldung reicht darüber hinaus bei folgenden Unternehmen aus:
pro Jahr.
Befreiung von der Meldepflicht:
Darüber hinaus gibt es auch Unternehmen, für die die Meldepflicht nicht gilt. Folgende Unternehmen sind von dieser befreit:
Unternehmen der Fett-, Getreide-, Stärke-, Alkohol-, Futtermittel-, Milch- und Zuckerwirtschaft sind verpflichtet, regelmäßige Meldungen inklusive Milchpreis, Zuckerverkaufs- und Zuckerrübenpreis an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung abzugeben.
Sie machen Ihre Mengenmeldung über „MVO-Online“. In dem Online-Meldeverfahren haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten entweder über ein Online-Formular einzugeben oder automatisiert über eine Datenschnittstelle zu übermitteln.
Per Online-Formular
Über Datenschnittstelle
Meldepflichtig sind Erzeuger, Erzeugervereinigungen, Be- und Verarbeitungsbetriebe sowie Handelsbetriebe der Fett-, Getreide-, Stärke-, Futtermittel-, Milch-, Alkohol- und Zuckerwirtschaft, die nicht von der Meldepflicht befreit sind.
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Die Fristen zur Meldungsabgabe variieren je nach Wirtschaftszweig:
Mengen- inklusive der Milch- und Zuckerpreismeldung:
Nach Abgabe der Daten, erhalten Sie direkt eine Meldung über die Übermittlung in „MVO-Online“.
Ihre persönliche Bearbeitungsdauer kann je nach Meldungsart von 2 Minuten zu 2 Stunden variieren. Die Bearbeitungszeit hängt von der elektronischen Aufarbeitung und der Vielzahl der einzelnen Meldetatbestände ab.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Häufig gestellte Fragen zum Online-Meldeverfahren für Mengenmeldungen auf der Internetseite der BLE
Weiterführende Informationen zur Datenübertragung per Schnittstelle auf der Internetseite der BLE
Preis- und Warenmeldungen „Milch und Milcherzeugnisse“ auf der Internetseite der BLE
Warenmeldungen „Getreide und Getreideerzeugnisse“ auf der Internetseite der BLE
Warenmeldungen „Futter“ auf der Internetseite der BLE
Warenmeldungen „Öle und Fette“ auf der Internetseite der BLE
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)