Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Zur Kommunikation auf dem Wasser nutzen Schiffe den See- und Binnenschifffahrtsfunk. Bevor Sie Ihre Funkanlage an Bord Ihres Schiffs in Betrieb nehmen, ist eine gültige Nummernzuteilung (Ship Station Licence) erforderlich.Diese müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Um die Funkkommunikation nutzen zu können, teilt Ihnen die Bundesnetzagentur ein Rufzeichen zu. Auch wenn Sie etwa einen Seenotfunksender, zum Beispiel eine Notfunkbake (EPIRB), betreiben wollen, ist eine Nummernzuteilung erforderlich. Die Nummern werden Ihnen in Form einer Ship Station Licence zugeteilt.
Bei Neuantrag müssen alle erforderlichen Angaben im Antrag angegeben werden und die nötigen Belege dem Antrag angehängt werden.
Bei folgenden Änderungen müssen Sie eine Änderung der Ship Station Licence zu beantragen:
Änderungen, wie beispielsweise die Abmessungen des Schiffs oder die Angaben zum 24-Stunden-Notfallkontakt, sind mitteilungspflichtig. Diese Daten werden an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) weitergegeben und sind für einen eventuellen Seenotfall sehr wichtig.
Sofern die Nummern nicht mehr benötigt werden, muss eine Rückgabeerklärung durch alle in der Urkunde aufgeführten Zuteilungsinhaber erfolgen (wichtig bei einer Eignergemeinschaft).
Im Falle des Verkaufs eines Schiffs können die Nummern auf die Käuferin oder den Käufer als Rechtsnachfolger übertragen werden, um die Einstellung der Funkanlagen mit neuen Nummern zu umgehen. Hierfür ist eine Anpassung der bisher gültigen Nummernzuteilung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen.
Die Bundesnetzagentur teilt Ihnen Nummern für die Sport- und Berufsschifffahrt in Form einer Ship Station Licence auf Antrag zu. Sie müssen auch bestimmte Änderungen mitteilen.
Online-Antrag:
Antrag per Post oder per E-Mail:
Um einen Neuantrag auf Nummernzuteilung stellen zu können, müssen Sie ein deutsches Schiff besitzen.
Deutsche Schiffe sind solche, die
Darüber hinaus dürfen Sie nur Funkanlagen nutzen, die die Anforderungen der Europäischen Union (EU) über Schiffsausrüstung erfüllen. Außerdem muss Ihre Funkausrüstung den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Neuantrag:
Änderungsantrag:
Rückgabe von Nummern:
Übertragung:
Welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall gefordert sind, können Sie im entsprechenden Antragsformular nachlesen.
Gebühren
Beiträge
Die Antragsunterlagen müssen innerhalb von 2 Wochen vollständig vorliegen, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden und die Antragsdaten werden gelöscht.
§ 108 Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 9 Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV)
§ 4 Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV)
Verfügung Nummer 23/2017 Amtsblatt der Bundesnetzagentur 05/2017 vom 15.03.2017
Mitteilung 783/2015 (Amtsblatt 14/2015 vom 29.07.2015)
§ 79 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
§ 3a Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 224 Telekommunikationsgesetz (TKG)
Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz - FuAG)
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Besuchszeiten:
montags bis dienstags 9:30 Uhr bis 14:30 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Hotline:
montags bis donnerstags 8:00 Uhr bis 16:15 Uhr und freitags 8:00 bis 15:00 Uhr