Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Seit dem 1.1.2018 unterliegen Investmentfonds mit ihren
Ausländische Investmentfonds müssen inländische Einkünfte, für die zu Unrecht
Die Investmentfonds müssen schriftlich eine Anzeige zur Nachentrichtung von Steuerabzugsbeträgen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
Ausländische Investmentfonds, deren inländische Einkünfte zu Unrecht nicht oder zu niedrig besteuert wurden, müssen dies melden und die Steuern nachzahlen.
Die Anzeige zur Nachentrichtung von Steuerabzugsbeträgen auf inländische Beteiligungseinnahmen müssen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.
Die Anzeige zur Nachentrichtung von Steuerabzugsbeträgen auf inländische Beteiligungseinnahmen müssen einreichen:
Bei der Anzeige zur Nachentrichtung müssen sie einreichen:
keine
§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 InvStG i.V.m . § 44 Absatz 5
Satz 2 EStG i. V. m. § 167 Absatz 1 AO und § 155 AO
Bundesministerium der Finanzen (BMF)