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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Beurteilungsberichte für zugelassen Arzneimittel einsehen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Beurteilungsberichte für zugelassen Arzneimittel einsehen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In den sogenannten öffentlichen Beurteilungsberichten (PAR) oder auch Public Assessment Reports informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Anwenderinnen und Anwender, also zum Beispiel 

  • Ärztinnen und Ärzte,
  • Apothekerinnen und Apotheker und
  • sonstige Personen aus dem Gesundheitswesen. 

Die PAR enthalten Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte zu

  • Qualität,
  • Wirksamkeit, 
  • Unbedenklichkeit oder 
  • Risiken, also etwa Anwendungsbereiche und mögliche Nebenwirkungen.

Die PAR sollen alle wesentlichen Informationen zur Zulassungsentscheidung enthalten und sind eine Ergänzung zu der bereits öffentlich zugänglichen Fach- und Gebrauchsinformation.

Die vom BfArM veröffentlichten Beurteilungsberichte beziehen sich auf Arzneimittel zur Anwendung am Menschen. Sie werden auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder (Onlineplattform PharmNet.Bund) veröffentlicht.

Sie können diese Beurteilungsberichte dort jederzeit einsehen.
 

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Auf dem Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder können Sie, als Ergänzung zur Fach- und Gebrauchsinformation, öffentliche Beurteilungsberichte mit Informationen zur Zulassungsentscheidung von Arzneimitteln einsehen.

Verfahrensablauf

  • Öffnen Sie die Onlineplattform PharmNet.Bund.
  • Klicken Sie auf "Arzneimittel-Informationssystem" und dann auf "Recherche".
  • Nachdem Sie die Einverständniserklärung akzeptiert haben, können Sie nach Arzneimitteln suchen und auch die Beurteilungsberichte lesen.

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Für Sie entstehen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Das BfArM veröffentlicht den PAR zeitnah nach Zulassung der entsprechenden Arzneimittel. Bei größeren Änderungen der Zulassung, zum Beispiel Indikationserweiterungen, veröffentlicht die BfArM zeitnah Aktualisierungen. Der Zeitraum für Erstellung hängt unter anderem von der Komplexität des zugelassenen Arzneimittels ab.

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine 
  • Onlineverfahren möglich: ja 
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

Bei der Veröffentlichung der öffentlichen Beurteilungsberichte handelt es sich nicht um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit

Fachlich freigegeben am

21.07.2021
Stelle:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Adresse:
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Anfahrt/_artikel.html
(Bemerkung: Dienstsitz Bonn)

Waisenhausgasse 36-38a
50676 Köln
(Bemerkung: Dienstsitz Köln)
Telefon:
+49 228 99307-0
Fax:
+49 228 99307-5207


Fotos v.o.n.u.: k.A.