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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Beihilfen für Probenahmen und Untersuchungen bei Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel beantragen
Keine Treffer
Bezeichnung:
Beihilfen für Probenahmen und Untersuchungen bei Rindern, Pferden, Schafen, Ziegen, Schweinen und Geflügel beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt Kosten für bestimmte Entnahmen und Untersuchungen von Proben bei Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel zur Untersuchung auf staatlich bekämpfte Tierseuchen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf die Beihilfe für Probenahme und Untersuchung stellen Sie auf dem Untersuchungsantrag, den Sie oder die probenehmende Tierarztpraxis über die HiTier-Datenbank generiert.

  • Auf diesem Untersuchungsantrag können Sie die Leistung der Tierseuchenkasse beantragen.
  • Dabei treten Sie die Ansprüche auf die Leistung an den Tierarzt bzw. die Tierärztin für die Probenahme und an das jeweilige Untersuchungslabor für die Untersuchung ab.
  • Der Untersuchungsantrag wird mit den Angaben im Labor in der EDV erfasst und die Daten über die durchgeführten Leistungen nach Abschluss der Untersuchung der Tierseuchenkasse elektronisch zugeleitet.
  • Bei der Tierseuchenkasse wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, ob ein Anspruch auf die Leistungen besteht und wenn ja, wie hoch die Leistung ist.
  • Anschließend wird das Geld für die Probenahme an die Tierarztpraxis und für die Untersuchung an das entsprechende Labor ausgezahlt
  • Sie erhalten darüber einen Bescheid.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.

Voraussetzungen

Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Außerdem muss es sich um eine Untersuchung auf eine staatlich bekämpfte und somit anzeigepflichtige Tierseuche oder meldepflichtige Tierkrankheit handeln. Zudem muss in manchen Fällen ein Vorstandsbeschluss für die Übernahme der Kosten vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Untersuchungsantrag aus HiTier

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob die Tierhalterin oder der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt maximal 1 Jahr.

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Fachlich freigegeben durch

NIedersächsische Tierseuchenkasse

Stelle:
Niedersächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts
Adresse:
Brühlstr. 9
30169 Hannover
Telefon:
+49 511 70156-0
E-Mail:


Fotos v.o.n.u.: k.A.