Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.
Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordert dies eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer, dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben.
Dies wird durch die Kammer geprüft. Findet sich ein Betrieb, der die Arbeiten auszuführen kann, gleich zu welchem Preis, so kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden.
Auszuführende Arbeiten können z.B. sein:
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
Angaben über
Die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgt kostenfrei.
Die Arbeiten dürfen grundsätzlich erst nach Erteilung der Bescheinigung beginnen. In besonders eiligen Fällen, in denen die Einholung der Bescheinigung vor der Durchführung nicht möglich ist, kann sie nachgereicht werden.
Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.