Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Als finanzschwache Kommune und deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse können Sie Förderungen aus bestimmten EU-Fonds beantragen oder Kooperationspartner bei dem Antrag eines/einer Dritten sein. Diese EU-Fonds garantieren jedoch keine Vollfinanzierung eines Projekts. So kann es sein, dass eine Differenz zwischen dem zwingend durch die Kommune zu leistenden Eigenanteil von 15 % und der Hauptzuwendung entsteht. Die Förderung, welche sich aus der Kofinanzierungshilfe ergibt, kann eine Finanzierung dieser Differenz ermöglichen. Eine Kofinanzierungszuwendung beträgt mindestens 25.000 Euro und maximal 500.000 Euro.
Eine Kofinanzierung kann von der Bewilligungsbehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt werden, sofern Sie als Kommune alle Voraussetzungen erfüllen und als förderwürdig gelten. Die Förderwürdigkeit Ihres Antrags wird anhand von verschiedenen Qualitätskriterien, wie beispielsweise der Steuereinnahmekraft oder des Demografieindikators bestimmt, für die Punkte vergeben werden. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens, indem die Anträge aus ganz Niedersachsen verglichen werden. Die Kommunen mit den meisten Punkten erhalten die Förderung. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Eine Kofinanzierung finanzschwacher Kommunen können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen. Das Verfahren hängt an vielen Stellen von der Förderung im Hauptverfahren ab.
Ämter für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Lüneburg, Leine-Weser und Braunschweig
Die Frist, um einen Antrag auf Kofinanzierung einzureichen ist der 01. Oktober eines jeden Jahres. Sollte der Antrag danach eingehen, wird er automatisch für das nächste Jahr berücksichtigt.
Nach Antragsstichtag (01.Oktober jeden Jahres) werden alle Anträge geprüft und meist noch im selben Jahr beschieden.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung