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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Keine Treffer
Bezeichnung:
Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Aufsichtspersonen, insbesondere

  • Leiterinnen und Leiter einer Betriebsabteilung,
  • Sprengberechtigte,
  • Betriebsmeisterinnen/Betriebsmeister,
  • fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und
  • Lagerverwalterinnen und Lagerverwalter
  • sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind,

dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG) besitzen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung



Fotos v.o.n.u.: k.A.