Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Im Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur werden alle in Deutschland zulässigen Handelsbezeichnungen gelistet. Für Handelsbezeichnungen, die noch nicht endgültig in dieses Verzeichnis aufgenommen worden sind, gibt es eine gesonderte Liste.
Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung beantragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
Weitere Hinweise zur Vergabe von Handelsbezeichnungen finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Wenn Sie zu einer bereits bestehenden Handelsbezeichnung eine ergänzende Bezeichnung wünschen, beantragen Sie bitte eine neue Handelsbezeichnung.
Alle Listen sind über die Webseite der BLE einsehbar und stehen zum Download bereit.
Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung für Erzeugnisse aus der Fischerei und Aquakultur beantragen möchten, können Sie hierfür einen Antrag stellen.
Die Eintragung einer neuen Handelsbezeichnung müssen Sie schriftlich beantragen.
Sie müssen Marktbeteiligte beziehungsweise Marktbeteiligter sein, also kommerziell Erzeugnisse der Fischerei oder Aquakultur
Hinweis: Verbände der Fischereiwirtschaft sind nicht antragsberechtigt.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Sie müssen den Antrag spätestens 6 Wochen vor geplanter Verwendung der Handelsbezeichnung stellen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Montag bis Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr