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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Verbringung von Tierarzneimitteln: Anzeige
Keine Treffer
Bezeichnung:
Verbringung von Tierarzneimitteln: Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Verbringen von Arzneimitteln aus einem EU-Mitgliedstaat bzw. einem EWR-Vertragsstaat ist im Falle eines Therapienotstandes gemäß § 56a Abs. 2 AMG erlaubt, wenn das Arzneimittel in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Vertragsstaat für Tiere zugelassen, das Arzneimittel von einem Tierarzt / einer Tierärztin verschrieben oder bestellt wird und der Tierarzt / die Tierärztin das Verbringen der zuständigen Stelle anzeigt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auf der Homepage des LAVES ist ein Anzeigeformular verfügbar, das alle Angaben erhebt, die zur Anzeige gemäß § 73 Abs. 3a AMG notwendig sind.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Entgegennahme der Anzeige fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige des Verbringens gemäß § 73 Abs. 3a AMG hat unverzüglich nach der Verschreibung oder Bestellung des Arzneimittels zu erfolgen.

Stelle:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse:
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Postanschrift:
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon:
0441 570 26-0
Fax:
0441 570 26-179


Fotos v.o.n.u.: k.A.