Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
► Online beantragen |
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Verzicht auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft |
Verzicht auf Bestellung zum/r Steuerberater/in |
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater/-in, Steuerbevollmächtigte/-r bzw. Steuerberatungsgesellschaft geführt.
Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.
Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Geschäftsführer/Vertretungsberechtigter einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig.
Grundsätzlich ist eine formlose, jedoch schriftliche Erklärung erforderlich.
Sie müssen keine Fristen beachten.
Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.
Kein Rechtsbehelf. Es erfolgt kein Bescheid aufgrund eines Verzichts.
Steuerberaterkammer Niedersachsen