Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Ab dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten:
Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet:
Das Verfahren richtet sich nach Ihrem Punktestand.
Die Zuständigkeit liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Die Eintragung erfolgt bei einem Verstoß nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Vergehen im Straßenverkehr werden in der Regel mit Punkten und Bußgeldern belegt. Punkte und Bußgelder sowie Maßnahmen wie Fahrverbote sind im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geregelt.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitergehende Informationen erteilt das Kraftfahrtbundesamt (KBA):
keine fachliche Freigabe
Auskunftspavillion:
Montag-Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 15:00