Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen ist unter anderem eine Teil-66-Lizenz notwendig. Um eine Lizenz nach Teil-66 zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie bestimmte Modulprüfungen bestanden haben. Mit der Hilfe von Bonuspunkten können Sie von dieser Nachweispflicht ganz oder teilweise befreit werden. Bonuspunkte erhalten Sie, wenn Sie über gleichwertige Qualifikationen verfügen und diese nachweisen können. Ihre Qualifikationen werden dann mit den regulär erforderlichen Modulprüfungen verglichen.
Wenn Sie Bonuspunkte erhalten möchten, sollten Sie vor der Antragstellung Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) klären.
Bei der Beantragung von Bonuspunkten müssen Sie
Mit der Genehmigung Ihrer Bonuspunkte erhalten Sie als Ergebnis der Bonuspunkteübertragung einen Bescheid in Form eines Genehmigungsdokuments.
Beachten Sie bei der Beantragung, dass Bonuspunkte, die bereits im Bonuspunktebericht stehen, nicht erneut beantragt werden müssen.
Wenn Sie eine Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Teil-66 anstreben und bereits über Qualifikationen verfügen, können Sie die Genehmigung von Bonuspunkten beantragen. Dadurch kann die Nachweispflicht von Modulprüfungen (teilweise) entfallen.
Die Genehmigung von Bonuspunkten können Sie online beantragen:
Nachweise Ihrer notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen Bei Vertretung:
bei einer Adresse im Ausland:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Es fallen keine Kosten an.
VO (EU) Nr. 1321/2014 66.A.25(e) i.V.m. 66.B.400
Das Luftfahrt-Bundesamt bescheinigt nur Bonuspunkte für in Deutschland erworbene Abschlüsse.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)