Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Studierende müssen bei der Einschreibung zum Studium nachweisen, dass sie krankenversichert sind. Auch, wenn sie nicht in Deutschland wohnen.
Verpflichtend ist die Krankenversicherung auch für berufspraktische Zeiten, die innerhalb des Studiums abgeleistet werden.
In der Regel können Studierende über die Eltern in einer gesetzlichen Krankenkasse kostenfrei familienversichert werden, sofern ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Die Familienversicherung ist allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren möglich.
Für Studierende, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist eine Familienversicherung über den Ehegatten bzw. Lebenspartner möglich, falls diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Ist die Krankenversicherung über die Eltern oder den/die Partner/in nicht möglich, bieten gesetzliche Krankenkassen oder private Krankenkassen vergünstigte Beiträge.
Wenn Sie studieren, müssen Sie sich krankenversichern - über eine Familienversicherung oder eigenständig.
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
- Immatrikulationsbescheinigung
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Die Versicherungspflicht für Studierende besteht bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres. In Ausnahmen wird diese Frist verlängert.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung