Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Wenn diese Anlagen ausfallen oder beeinträchtigt werden, kann dies zu Versorgungsengpässen, erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder anderen dramatischen Folgen führen. Daher ist der regelmäßige Nachweis über die Einhaltung des Standes der Technik gesetzlich vorgeschrieben. Zu KRITIS zählen beispielsweise folgende Sektoren:
Als Betreiber Kritischer Infrastrukturen müssen Sie dafür sorgen, dass die Sicherheit Ihrer für den Betrieb elementaren informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse jeweils dem Stand der Technik entspricht. Dies müssen Sie mindestens alle 2 Jahre gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen.
Um Ihre Informationstechnik vor Ausfall und Angriffen von außen zu schützen, müssen Sie organisatorische und technische Maßnahmen und Vorkehrungen treffen. Dies umfasst auch den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung.
Dies können Sie durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen von prüfenden Stellen dokumentieren lassen. Im nächsten Schritt übermitteln Sie dem BSI mithilfe eines Nachweisdokuments die Ergebnisse dieser durchgeführten Prüfungen einschließlich möglicher aufgedeckter Sicherheitsmängel.
Das BSI prüft anschließend, ob Ihre Vorkehrungen und Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Das BSI kann die Nachreichung von weiteren Prüfungsunterlagen und bei Sicherheitsmängeln die Beseitigung der Sicherheitsmängel verlangen.
Wenn Sie Kritische Infrastrukturen betreiben, müssen Sie nachweisen, dass die Sicherheit Ihrer Informationstechnik dem Stand der Technik entspricht. Nachweise müssen Sie alle 2 Jahre beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einreichen.
Sie können Ihre Nachweise über den Online-Dienst, per verschlüsselter E-Mail oder auf dem Postweg einreichen.
Wenn Sie Nachweise über den Online-Dienst einreichen:
Wenn Sie Nachweise per verschlüsselter E-Mail einreichen:
Wenn Sie Nachweise auf dem Postweg einreichen:
Für die Einreichung der Nachweise beim BSI fallen keine Kosten für Sie an.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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