Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Als Arbeitgeber beabsichtigen Sie eine Betriebsänderung mit dauerhaftem Stellenabbau. Sie und die Betriebsvertretung (Betriebsrat) nehmen an einer Transferberatung mit der Agentur für Arbeit teil und beantragen die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen für Ihre betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bekommen dann einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für Transfermaßnahmen. Die geförderten Maßnahmen sollen helfen, Ihre bisherigen Beschäftigten in andere Betriebe einzugliedern oder erleichtern ihren Übergang in die Selbständigkeit.
Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung beantragen:
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Transfermaßnahmen, jedoch höchstens EUR 2.500 pro Beschäftigtem.
Als Arbeitgeber gehen Sie bei der Bezahlung der Transfermaßnahmen zunächst in Vorleistung. Der Zuschuss wird Ihnen rückwirkend ausgezahlt.
Transfermaßnahmen können Sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen, deren Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen.
Sie können nach der finanziellen Förderung einer Transfermaßnahme in der Regel auch Transfer-Kurzarbeitergeld für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten.
Wenn Ihr Betrieb Stellen abbauen muss, können Sie mithilfe von Transfermaßnahmen Ihre Beschäftigten dabei unterstützen, einen neuen Arbeitgeber zu finden und nicht arbeitslos zu werden. An den Kosten dafür beteiligt sich die Agentur für Arbeit anteilig.
Transfermaßnahmen können Sie schriftlich und online beantragen. Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Zuerst nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit für eine Transferberatung auf. Anschließend stellen Sie den schriftlichen Antrag und rechnen die Maßnahmekosten schriftlich ab:
Wenn Sie die Transfermaßnahmen online beantragen wollen:
Mindesterfordernisse:
Betriebliche Voraussetzungen:
Persönliche Voraussetzungen:
Weitere Voraussetzungen:
Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert.
Vor dem Abschluss des Sozialplan Interessenausgleichs müssen Sie eine Transferberatung mit der Agentur für Arbeit wahrnehmen.
Sie müssen den Antrag auf Förderung einer Transfermaßnahme stellen, bevor die Transfermaßnahme beginnt.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)