Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Die Visa-Warndatei (VWD) soll den Missbrauch von Visa bei der Einreise nach Deutschland verhindern. Sie unterstützt vor allem die Behörden, die dafür zuständig sind, Visa zu erteilen. Dazu gehören die deutschen Auslandsvertretungen.
Wenn Sie wissen möchten, ob und welche Informationen die Visa-Warndatei über Sie speichert, gibt Ihnen das Bundesverwaltungsamt (BVA) Auskunft. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Visa-Warndatei speichert Informationen über Personen (und Organisationen), wenn Sie
Zu den Daten, die die Visa-Warndatei zu Personen speichert, gehören:
Die Antragsdaten werden, je nach Bescheid (positiv, negativ), bis zu 10 Jahre gespeichert.
Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen in der Visa-Warndatei über Sie gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.
Sie können den Antrag online, persönlich oder per Post stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Antrag per Post:
Wenn Ihre personenbezogenen Daten sowie der Identitätsnachweis beziehungsweise Nachweis der Organisation vorliegen, können Sie den Antrag auch formlos stellen:
Es gibt keine Voraussetzungen für die Antragstellung.
Bei Online-Antrag:
Identitätsnachweis:
Bei persönlichem Antrag:
Identitätsnachweis durch:
Bei Antrag per Post:
Identitätsnachweis:
Welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Für Sie entstehen durch den Antrag keine Kosten.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
• Einspruch
• Widerspruch
• verwaltungsgerichtliche Klage
• Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)