Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie benötigen ein Unternehmenszertifikat nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, wenn Ihr Unternehmen folgende ortsgebundene Anlagen installiert, wartet, instand hält, repariert oder stilllegt:
Auch Unternehmensteile, die innerhalb Ihres Unternehmens ortsfeste Kälteanlagen installieren, warten oder instand halten, benötigen eine Zertifizierung.
Hintergrund ist, dass die Anlagen bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten. Unternehmen, die solche Anlagen betreiben, müssen das Entweichen dieser klimaschädlichen Gase verhindern, Lecks so schnell wie möglich reparieren und die Anlagen und Anwendungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren.
Diese Dichtheitsprüfung sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen Sie nur durchführen, wenn Ihr Betrieb zertifiziert ist. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Betriebes wird Ihnen auf Antrag erteilt.
Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Sie
Ihr Unternehmen möchte Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen sowie auf Dichtheit kontrollieren oder die Gase zurückgewinnen? Dann benötigen Sie ein Unternehmenszertifikat.
Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter oder das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.
Für die Tätigkeiten der Installation, Wartung oder Instandhaltung von Anlagen
Für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brandschutzsystemen und Feuerlöschern
Wenn Ihr Unternehmen als sogenannter EMAS-Betrieb im Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltprüfung (Eco-Management and Audit Scheme) eingetragen ist, können Sie unter folgenden Bedingungen die Bescheinigung erhalten:
Gemäß Nr. 21.6.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der AllGO entstehen für die Erteilung eines Unternehmenszertifikats nach § 6 Abs. 2 Kosten nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 200 €.
Eine Broschüre mit Erläuterungen zu den Pflichten für Betreiber von Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln finden Sie auf der Homepage der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht unter:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz