Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Eine Reihe von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung.
Dies gilt für:
Weitere Informationen zu besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäß der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV):
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Der entsprechende Antrag und Nachweise über den legalen Ursprung.
Der Antrag ist rechtzeitig vor der beabsichtigten Vermarktungshandlung zu stellen, da eine kommerzielle Nutzung erst nach Erteilung der Vermarktungsgenehmigung erfolgen darf. Die Antragsbearbeitung beträgt zirka 1 Monat.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die Bescheinigung ist bei jeder Vermarktungshandlung im Original an den Käufer mitzugeben.
Weitere Informationen zur Antragsstellung auf der Internetseite der zuständigen Stelle:
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz