Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
► Online beantragen |
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Stipendium für Künstlerinnen und Künstler zur Förderung des kreativen Schaffens beantragen |
Mit Hilfe des Stipendiums zur Förderung des kreativen Schaffens können Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Musik, Literatur und Darstellende Künste ein ganz konkretes künstlerisches Projekt beantragen. Nachdem der Antrag auf Erhalt eines Stipendiums online und in Papierform bei der Bewilligungsbehörde (MWK) eingereicht wurde, wird dieser zunächst auf die formalen Voraussetzungen geprüft. Anschließend wird eine Fachkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der verschiedener Sparten der Kultur zusammensetzt, eine fachliche Stellungnahme abgeben. Die fachliche Stellungnahme enthält ein Votum darüber, ob der Antrag gefördert oder abgelehnt werden sollte. Das Verfahren wird mit einem Bewilligungsbescheid oder einem Ablehnungsbescheid fortgesetzt bzw. beendet. Im Falle eines Bewilligungsbescheids erhält der/die Antragsteller/in die beantragte Fördersumme in gleichen Raten auf die im Antrag angegebene Kontoverbindung überwiesen. Nach Abschluss des Projekts ist die zweckentsprechende Mittelverwendung gegenüber der Bewilligungsbehörde (MWK) nachzuweisen.
Es fallen keine Gebühren an.
Der Antrag auf Erhalt eines Stipendiums ist online bis zum 15.08.2021 einzureichen. Das schriftliche und unterzeichnete Antragsformular muss der Bewilligungsbehörde bis einschließlich zum 22.08.2021 vorliegen.
max. 3 Monate
Verwaltungsgerichtliche Klage
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)