Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.
Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 120.000 für den Neubau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses bekommen.
Gefördert wird:
Keine Förderung bekommen Sie:
Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzhaus-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Haus und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:
Tilgungszuschuss von maximal EUR 18.000 des Kreditbetrags
Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Wenn Sie ein neues KfW-Effizienzhaus bauen oder kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Sie müssen den Antrag auf Förderung gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
Anträge können stellen:
Antragsberechtigt sind:
Weitere Voraussetzungen:
Sie müssen einen Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes einbinden
Bei der Antragstellung müssen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen:
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen:
Beide Bestätigungen erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienz-Experten.
entfällt
3 bis 5 Tage
Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.
Merkblatt Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
Hinweis:
Die Originalformulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Sie füllen die Formulare gemeinsam aus.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)