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Dienstleistungen von A bis Z

Die verschiedenen Dienstleistungen der Stadt werden an dieser Stelle umfassend erläutert. Rufen Sie detaillierte Beschreibungen, die zuständige Organisationseinheit und zugehörige Formulare auf.

Natürlich können Sie Ihr Anliegen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (siehe unten am Ende der Seite) auch persönlich mit uns besprechen. Telefonisch stehen wir Ihnen ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.

Zuständig für:
Lingen (Ems)
Leistung:
Verkauf und Vermarktung von Tieren besonders geschützter Arten: Genehmigung
Keine Treffer
Bezeichnung:
Verkauf und Vermarktung von Tieren besonders geschützter Arten: Genehmigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Reihe von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung.

Dies gilt für:

  • Tiere und naturentnommene Pflanzen der Arten des Anhanges A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels,
  • naturentnommene Tiere und Pflanzen der Arten des Anhanges IV der Richtline 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen,
  • naturentnommene Vögel der europäischen Arten,
  • naturentnommene Tiere und Pflanzen der nach Anlage 1 der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV) streng geschützen Arten.

Weitere Informationen zu besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäß der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV):

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der entsprechende Antrag und Nachweise über den legalen Ursprung.

Welche Gebühren fallen an?

Abgabe: EUR 10,00 - 80,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist rechtzeitig vor der beabsichtigten Vermarktungshandlung zu stellen, da eine kommerzielle Nutzung erst nach Erteilung der Vermarktungsgenehmigung erfolgen darf. Die Antragsbearbeitung beträgt zirka 1 Monat.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Die Bescheinigung ist bei jeder Vermarktungshandlung im Original an den Käufer mitzugeben.

Weitere Informationen zur Antragsstellung auf der Internetseite der zuständigen Stelle:

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stelle:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Adresse:
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Fahrplan Fahrplan
Telefon:
04931 947-0
Fax:
04931 947-222


Fotos v.o.n.u.: k.A.