a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 19.05.2026 die Aufstellung und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der genannten Bauleitpläne beschlossen.
Flächennutzungsplanänderung Nr. 84
Bereich Zum Holtkamp/Flinkersweg
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 209
Baugebiet: „Sondergebiet Agri-PV“
Kartengrundlage:
Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2026
Geltungsbereich:
Die nicht deckungsgleichen Geltungsbereiche liegen westlich der Straße Zum Holtkamp und südlich der Straße Flinkersweg.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:
Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage über bestehenden Auslaufflächen eines Legehennenstalles.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planungen in Gesprächsterminen in der Zeit vom
23.06.2026 -13.07.2026
im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung, Elisabethstraße 14 - 16, Zimmer 518, während der folgenden Servicezeiten.
Servicezeiten:
Montag und Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Während der Darlegungszeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
Das jeweilige Entwurfskonzept und die Begründung können ab dem 23.06.2026 unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Außerdem können die verfügbaren Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum zu den Servicezeiten auch in den Schaukästen vor den Zimmern 514 – 518 eingesehen werden.
Stadt Lingen (Ems), 15.06.2026
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(L.S.)
gez. Schreinemacher
Erster Stadtrat