a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 26.08.2025 die Aufstellung und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der genannten Bauleitpläne beschlossen.
Flächennutzungsplanänderung Nr. 83
Bereich westlich der Biener Straße
Bebauungsplan Nr. 208
Baugebiet: „Mehrgenerationenwohnen Holthausen-Biene“
Kartengrundlage:
Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2025
Geltungsbereich:
Dieser betrifft eine Fläche westlich der Biener Straße und nördlich des Prozessionsweges.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Vorbereitung eines Quartieres zur Entwicklung eines generationsübergreifenden Wohnprojektes inklusive integrierter Service- und Pflegeeinrichtungen. Das Konzept basiert auf dem Entwurf des entsprechenden Wettbewerbsentwurfes „Mehrgenerationen Wohnen“ aus dem Jahr 2022 und verfolgt die städtebauliche Absicht, kleinere Siedlungseinheiten in sogenannten „Höfen“ zu entwickeln und in die dörfliche Umgebung zu integrieren.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planungen in Gesprächsterminen in der Zeit vom
23.09.2025 – 13.10.2025
im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung, Elisabethstraße 14 - 16, Zimmer 516, während der folgenden Servicezeiten.
Servicezeiten:
Montag und Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Während der Darlegungszeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
Das Entwurfskonzept und die Begründung können ab dem 23.09.2025 unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Außerdem können die verfügbaren Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum zu den Servicezeiten auch in den Schaukästen vor den Zimmern 514 – 518 eingesehen werden.
Stadt Lingen (Ems), 15.09.2025
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(L.S.)
gez. Schreinemacher
Erster Stadtrat