Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 die Offenlage der genannten Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründungen einschließlich Umweltbericht beschlossen.
1. Flächennutzungsplan – Änderung Nr. 70
Bereich: „Freiflächen-Photovoltaikanlage westlich der Kläranlage“
Geltungsbereich (schwarz umrandet):
Eine Fläche westlich der Kläranlage.
2. Bebauungsplan Nr. 191
Baugebiet: „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage westlich der Kläranlage“
Geltungsbereich (schwarz umrandet) des Bebauungsplanes:
Eine Fläche westlich der Kläranlage
Kartengrundlagen:
Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2024
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zu den Bauleitplänen vor:
Gutachterliche Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Prognose):
Schutzgut Mensch
- Kampfmittel: Die vorliegenden alliierten Luftbilder wurden ausgewertet. Für den Geltungsbereich besteht seitens der zuständigen Behörde kein Handlungsbedarf. Es erfolgt daher nur ein entsprechender Hinweis zum Umgang bei Baumaßnahmen und im Falle von Kampfmittelfunden.
- Mit dem Betrieb der Anlage werden keine schädlichen Emissionen entstehen, weder Lärm / Licht / Blendwirkung, noch Abgase und andere schädlichen Emissionen.
- Die Auswirkungen und die Bedeutung der Planung für das Schutzgut Mensch / Schutzgegenstand menschliche Gesundheit wurden betrachtet und gutachterlich bewertet.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Eine Biotoptypenkartierung für den Geltungsbereich der Bauleitplanung sowie der näheren Umgebung wurde durchgeführt und erstellt.
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründung zur Bauleitplanung.
- Faunistische Erfassungen (Brutvögel und Fledermäuse) wurden durchgeführt und erstellt.
- Die Auswirkungen in das Schutzgut Tiere und Pflanzen wurde betrachtet und gutachterlich bewertet.
Schutzgegenstand Biologische Vielfalt / Biodiversität
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichts als Bestandteil der Begründungen zum Bebauungsplan.
- Die Biotopausstattung sowie die biologische Vielfalt im Plangebiet wurden fachlich untersucht und beurteilt.
- Die Auswirkungen auf den Schutzgegenstand Biologische Vielfalt / Biodiversität wurden betrachtet und gutachterlich bewertet.
Schutzgut Boden
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Im westlichen Abschnitt handelt es sich um einen alten Deponiestandort, der ins Verzeichnis der Altenlasten eingetragen ist.
- Für das Schutzgut Boden hat der Planbereich keine Bedeutung, es handelt sich um einen gestörten Standort.
- Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wurde betrachtet und gutachterlich bewertet.
Schutzgegenstand Fläche
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Die Auswirkungen auf den Schutzgegenstand Fläche wurden betrachtet und gutachterlich bewertet.
Schutzgut Wasser
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Das Oberflächenwasser kann auf der Sukzessionsfläche ungehindert versickern bzw. läuft oberirdisch Richtung Mühlenbach ab.
- Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser wurden betrachtet und gutachterlich bewertet.
Schutzgüter Klima und Luft
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Durch die Beseitigung der Gehölze im Plangebiet wird dort zukünftig weder Sauerstoff produziert noch CO2 gebunden, auch die nächtliche Abkühlungsrate verringert sich.
- Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft wurden betrachtet und gutachterlich bewertet.
Schutzgegenstand Erhaltung bestmöglicher Luftqualität/Klimaschutz
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Die Luftqualität im Plangebiet / Klimaschutz wurden betrachtet und gutachterlich bewertet.
Schutzgut Landschaft
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Durch den Bau der Freiflächen-PV-Anlage wird sich das Landschaftsbild im Plangebiet erheblich verändern.
- Im visuellen Wirkungsbereich wird die Landschaftsbildveränderung weniger stark erlebbar sein, da die PV-Anlagen durch die Gehölzstrukturen in der Peripherie abgeschirmt werden bzw. durch die Strukturen auf dem Kläranlagengelände.
- Die Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft wurden betrachtet und gutachterlich bewertet.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter wurden betrachtet und gutachterlich bewertet.
Schutzgegenstand Anfälligkeit für schwere Unfälle u. Katastrophen / Erschütterungen
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Das Plangebiet liegt außerhalb des Überschwemmungsgebietes und außerhalb von Flächen, die bei Extremhochwasser überflutet werden können.
- Der Schutzgegenstand Anfälligkeit für schwere Unfälle / Katastrophen ist nicht betroffen, der Eingriff ist unerheblich.
Schutzgegenstand Vermeidung von Emissionen, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern / Wärme / Strahlung / Licht
- Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Untersuchungen zu Blendwirkungen durch die PV-Anlage wurden durchgeführt und ein Blendgutachten erstellt. Es sind keine unzulässigen Beeinträchtigungen in der Umgebung des Plangebiets zu erwarten.
- Der Eingriff in den Schutzgegenstand wurde betrachtet und gutachterlich bewertet.
Schutzgegenstand Nutzung erneuerbarer Energien / effiziente Nutzung von Energie
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Durch den Bau einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wird ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet, es wird erneuerbare Energie (Photovoltaik) erzeugt.
- Der Eingriff in den Schutzgegenstand wurde betrachtet und gutachterlich bewertet.
Schutzgegenstand Nutzung natürlicher Ressourcen u. nachhaltige Verfügbarkeit von Ressourcen
- Beschreibung und Bewertung im Rahmen des Umweltberichtes als Bestandteil der Begründungen zu den Bauleitplänen.
- Mit der Bebauungsplanumsetzung erfolgt ein Eingriff in die natürlichen Ressourcen, da Lebensräume beseitigt und Flächen versiegelt werden. Innerhalb des Plangebietes entstehen andere, neue Lebensräume.
- Der Eingriff in den Schutzgegenstand wurde betrachtet und gutachterlich bewertet.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
- Umweltberichte als Bestandteil der Begründungen (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung) – Krüger Landschaftsarchitekten, Lingen
- Brut- und Fledermauskartierungen aus 2024 – Diplombiologe Klaus-Dieter Moormann
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung von 2025 – Krüger Landschaftsarchitekten, Lingen
- Bestandplan / Biotoptypenkartierung von 2025 – Krüger Landschaftsarchitekten, Lingen
- Vermessung von 2024 – Illguth Vermessung, Lingen
- Luftbildauswertung von 2024 – LGLN Kampfmittelbeseitigungsdienst, Hannover
- Blendgutachten von 2024 – SONNWINN
- Landkreis Emsland, Meppen
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Osnabrück
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband Nr. 94 „Große Aa und Ems I“
Die Entwürfe der Bauleitpläne mit jeweiliger Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
29.07.2025 – 29.08.2025
im Internet unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung veröffentlicht. Zusätzlich werden die verfügbaren Unterlagen in der genannten Zeit auch in den Vitrinen des 5. OG (vor den Räumen 514 – 518) des Rathauses, Elisabethstraße 14 – 16 im Fachdienst Stadtplanung öffentlich ausgelegt. Diese können dort zu den folgenden Servicezeiten eingesehen werden.
Servicezeiten:
Montag bis Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Stellungnahmen können während der oben genannten Veröffentlichungsfrist bei der Stadt Lingen (Ems) abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (stadtplanung@lingen.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Einwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Für den Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gem. § 7 Abs 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen müssen.
Stadt Lingen (Ems), 15.07.2025
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
(L.S.)
gez. Schreinemacher
Erster Stadtrat