a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 die Aufstellung und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des genannten Bebauungsplanes beschlossen.
Bebauungsplan Nr. 206
Baugebiet: „An der Husarenstraße“
Kartengrundlage:
Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2025
Geltungsbereich:
Dieser betrifft eine Fläche nordwestlich der Husarenstraße und nordöstlich der B 70.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:
Ausweisung eines Gewerbegebietes (GE).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planungen in Gesprächsterminen in der Zeit vom
29.07.2025 – 18.07.2025
im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung, Elisabethstraße 14 - 16, Zimmer 514, während der folgenden Servicezeiten.
Servicezeiten:
Montag und Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Während der Darlegungszeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
Das Entwurfskonzept und die Begründung können ab dem 29.07.2025 unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Außerdem können die verfügbaren Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum zu den Servicezeiten auch in den Schaukästen vor den Zimmern 514 – 518 eingesehen werden.
Stadt Lingen (Ems), 15.07.2025
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(L.S.)
gez. Beerboom
Fachbereichsleiter Stadtplanung und Hochbau