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Aufhebung Bebauungsplan Nr. 124, Änderung Nr. 26, Baugebiet An der Georgstraße; Flächennutzungsplanänderung Nr. 87 und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 211,

Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Lingen (Ems)

a)    Aufhebungsbeschluss

b)    Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

c)     Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lingen (Ems) hat in seiner Sitzung am 01.09.2026 die Aufhebung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens sowie die Aufstellung und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der genannten Bauleitpläne beschlossen.

 

1.)         Aufhebung Bebauungsplan Nr. 124, Änderung Nr. 26

Baugebiet „An der Georgstraße“

 

Geltungsbereich zu 1.):

Die beabsichtigte Änderung betraf eine Fläche nördlich der Georgstraße und östlich der Straße Wulwer Esch.

 

Die Aufhebung dieses Bebauungsplanaufstellungsverfahrens zu 1.) wird hiermit bekannt gemacht.

1.)         Flächennutzungsplanänderung Nr. 87

Bereich Sondergebiet Georgstraße

 

1.)           Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 211

Baugebiet: „Sondergebiet Georgstraße“

 

Kartengrundlagen:

Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Regionaldirektion Osnabrück-Meppen – Katasteramt Lingen, 2026

 

Geltungsbereiche zu 2.) und 3.):

Die nicht deckungsgleichen Flächen betreffen jeweils Flächen nördlich der Georgstraße.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Bauleitplanung zu 2.) und 3.):

Ansiedlung zweier großflächiger Lebensmittelmärkte.

 

Der Aufstellungsbeschluss zu 2.) und 3.) wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planungen in Gesprächsterminen in der Zeit vom

 

29.09.2026 – 19.10.2026

 

im Rathaus, Fachdienst Stadtplanung, Elisabethstraße 14 - 16, Zimmer 517, während der folgenden Servicezeiten.

 

Servicezeiten:       

Montag und Dienstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Während der Darlegungszeit besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).

 

Das Entwurfskonzept und die Begründung können ab dem 29.09.2026 unter www.lingen.de/bekanntmachungen in dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Außerdem können die verfügbaren Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum zu den Servicezeiten auch in den Schaukästen vor den Zimmern 514 – 518 eingesehen werden.

 

Stadt Lingen (Ems), 15.09.2026

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

(L.S.)

gez. Schreinemacher

Erster Stadtrat



Artikeldatum: 14. September 2026
Fotos v.o.n.u.: k.A., k.A., k.A.