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Amtliche Bekanntmachung gemäß § 19 Absatz 3 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) – Stadt Lingen (Ems)

Bekanntmachung des Fachbereiches Bauen und Umwelt der Stadt Lingen (Ems), Elisabethstr. 14-16, 49808 Lingen (Ems) vom 28. August 2025 – Aktenzeichen 63-00961-25
Öffentliche Bekanntmachung

Der Fachbereich Bauen und Umwelt hat der

AKWP Nr. 2 GmbH & Co. KG
Waldstraße 31
49808 Lingen (Ems)

am 28. August 2025 die Genehmigung erteilt, auf Antrag vom 25.06.2025, gemäß §§ 4 und 6 i. V. m. § 19 (vereinfachtes Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG – in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV – auf den nachfolgend genannten Flächen die mit Betriebseinheiten WEA 1 – 5 bezeichneten „Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen“ gemäß Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV zu errichten und zu betreiben.

Bezeichnung,  Gemarkung,  Flur,  Flurstück
WEA 1,  Bramsche,  110,  28/3
WEA 2,  Bramsche,  109,  40
WEA 3,  Bramsche,  109,  21/1
WEA 4,  Bramsche,  111,  8/1
WEA 5,  Bramsche,  112,  13

Auf Antrag des Vorhabenträgers nach § 19 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit § 21a der 9. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung.

Gegenstand der Genehmigung ist die Neuerrichtung der am 28.08.2025 unter den Aktenzeichen 63-00961-25 genehmigten Windkraftanlagen des Typs Enercon E175 E5 mit einer Nabenhöhe von 162 Metern, einem Rotordurchmesser von 175 Metern, einer Gesamthöhe von 249,5 Metern und einer Nennleistung von 7 Megawatt.

Der Genehmigungsbescheid enthält unter anderem Bedingungen und zahlreiche Auflagen sowie folgende Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Widerspruch bei der Stadt Lingen (Ems), Elisabethstr. 14-16, 49808 Lingen (Ems) erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist innerhalb eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats ab Zu-stellung dieses Bescheides beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg, gestellt und begründet werden."

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird im Amtsblatt der Stadt Lingen (Ems) öffentlich bekannt gemacht. Eine Ausfertigung des Bescheides kann vom Tage nach dieser Bekanntmachung an unter dem o.g. Link für die Dauer von einem Monat eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.

 Genehmigungsbescheid Mundersum 



Artikeldatum: 31. August 2025
Fotos v.o.n.u.: Marco2811/stock.adobe.com