In der Stadt Lingen (Ems) sind die Kehrbezirke OS/EL-03-05 – Lingen (Ems) zum 01.07.2026 und OS/EL-03-06 – Lingen (Ems) zum 01.10.2026 mit jeweils
einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)
zu besetzen.
Der Kehrbezirk OS-EL-03-05 – Lingen (Ems) umfasst ausschließlich Straßenzüge im Gebiet der Stadt Lingen (Ems).
Der Kehrbezirk OS-EL-03-06 – Lingen (Ems) umfasst Straßenzüge im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) und der Gemeinde Lünne.
Beschreibung/ Gesetzliche Grundlage:
Die Ausschreibung erfolgt gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG).
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) ist gem. § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet oder auf Antrag gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 SchfHwG das 70. Lebensjahr vollendet.
Auswahlentscheidung:
Die Auswahl zwischen den Bewerbern erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Anwendung findet ebenfalls § 9a Abs. 4 SchfHwG, nach dem ein bev. Bezirksschornsteinfeger sich erst zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben darf.
Voraussetzungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen persönlich, fachlich und gesundheitlich geeignet sein, die Aufgaben eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers auszuüben und die hierfür erforderlichen Rechtskenntnisse und die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Gem. § 9a Abs. 1 SchfHwG müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks für die gesamte Dauer der Bestellung vorliegen.
Erforderliche Unterlagen:
Folgende Unterlagen müssen der schriftlichen oder elektronischen Bewerbung bzw. den beizufügenden Anlagen entnommen werden können:
10. Nachgewiesene Hauptbeschäftigung in einem durch ZDH-ZERT zertifizierten Betrieb mit dem Gütesiegel „Fachbetrieb Schornsteinfegerhandwerk“ oder vergleichbarer Einzelzertifizierung (maßgeblich sind die 3 Jahre vor Veröffentlichung der Ausschreibung für diesen Kehrbezirk)
11. Nachweis über die derzeitige Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder als Vertreter nach § 11b SchfHwG oder die Erklärung, dass kein solches Amt ausgeübt wird und die Angabe, ob frühere Tätigkeiten bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger oder als Vertreter nach § 11b SchfHwG innerhalb der letzten sieben Jahre nach § 12 Absatz 1 SchfHwG aufgehoben wurden oder ob ein derartiges Aufhebungsverfahren anhängig war oder ist
12. Schriftliche Erklärung von Kehrbezirksinhabern, dass bei positiver Entscheidung in diesem Bewerbungsverfahren für einen anderen als den bisher verwaltenden Kehrbezirk die Aufhebung der vorhandenen Bestellung beantragt wird
13. Schriftliche Erklärung, dass die Bewerberin/der Bewerber gesundheitlich geeignet ist, die Aufgaben wahrzunehmen
14. Schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder deren Vorlage, sowie die Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses
15. Schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister
16. Schriftliche Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen die Bewerberin oder den Bewerber strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist
17. Zustimmungserklärung von der Bewerberin/dem Bewerber zur Einsichtnahme in die Personalakte, soweit die Bewerbung bei einer anderen als der ausschreibenden Behörde erfolgt
18. Schriftliche Erklärung, ob und ggf. welche Aufsichtsmaßnahmen in den letzten 10 Jahren vor dem Ausschreibungsdatum, wie Verweis, Warnungsgeld oder Entzug des Kehrbezirks, ergriffen oder eingeleitet wurden
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, dem EWR-Raum oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus eine Bescheinigung der zuständigen Stelle ihres Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass ihnen die Ausübung des Gewerbes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt worden ist.
Erläuterungen zu den erforderlichen Unterlagen und Erklärungen:
Die Bewerbung und die erforderlichen Erklärungen sind eigenhändig zu unterzeichnen. Zu den Ziffern 12-18 ist die als Anlage beigefügte Zustimmungserklärung einzureichen.
Die aufgeführten Unterlagen können als Kopien eingereicht werden. Fremdsprachlich eingereichten Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Im Fall einer positiven Entscheidung sind die in Kopie eingereichten Unterlagen vor Bestellung auf Verlangen der Stadt Lingen (Ems) im Original vorzulegen.
Die Unterlagen, mit Ausnahme der Nr. 3 bis 10, dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeiten können vorgelegt werden.
Kosten:
Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht ersetzt werden. Dies gilt auch für Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch.
Im Falle einer Bestellung entstehen dem erfolgreichen Bewerber Kosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Fristen:
Bewerbungen, die nicht fristgerecht vorgelegt werden, sowie unvollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 13.04.2026 (Eingang bei der Behörde) bitte an:
Stadt Lingen (Ems)
Fachdienst Ordnung
Elisabethstraße 14 – 16
49808 Lingen (Ems)
oder elektronisch unter:
https://openrathaus.lingen.de/en/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/291020/show
oder per E-Mail an:
L.Koch@Lingen.de
Es gilt der Posteingangsstempel.
Hinweis:
Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in der Bewerbung enthaltenden Daten ausschließlich für den weiteren Auswahlprozess bei der Stadt Lingen (Ems) gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nicht.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Koch unter der Tel.-Nr. 0591 9144-339 oder per E-Mail L.Koch@Lingen.de
Lingen (Ems), 05.03.2026
Stadt Lingen (Ems)
Der Oberbürgermeister
gez. Krone
Dieter Krone