100.000 Euro zahlt die Stadt Lingen auch in diesem Jahr an Bürgerinnen und Bürger aus, die im Gebiet der Stadt Lingen ein altes Wohngebäude (Bezug vor dem 1. November 1977) mit bis zu zwei Wohneinheiten kaufen wollen. Eine fünfköpfige Familie könnte somit für den Traum vom eigenen Heim 10.000 Euro von der Stadt bekommen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Ziel der städtischen Wohnbauförderung ist es unter anderem, dem Abriss nutzbarer Immobilien entgegen zu wirken. So soll Bausubstanz und Wohnraum in gewachsenen Siedlungsstrukturen erhalten und die Sanierung gefördert werden.
Um in den Genuss der städtischen Wohnbauförderung zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Es werden nur Immobilien mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten (Einzelhäuser, Doppelhaushälften sowie Kopf- und Mittelhäuser von Reihenhäusern und Hausgruppen) gefördert, die bereits vor dem 1. November 1977 bezogen wurden. Die Gebäude müssen in einem Siedlungsbereich stehen. In jedem Fall muss der Antragsteller oder die Antragstellerin das Haus zum eigenen Gebrauch kaufen und einen energetischen Sanierungsbericht vorlegen. Die Bezuschussung ist außerdem an Einkommensgrenzen gebunden.
Die Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen (Ems) und entsprechende Antragsformulare finden Sie hier. Zudem sind diese bei der Stadt Lingen im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauen und Umwelt (5. Obergeschoss im Neuen Rathaus) erhältlich. Fragen rund um die neuen Förderrichtlinien beantwortet Frau Thünemann unter der Telefon-Nummer 0591/9144-627.