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Unterstützung und Hinweise für Unternehmen

Soforthilfe als Zuschuss für Virus-Geschädigte

Das Corona-Virus verursacht einschneidende Einschränkungen des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens und löst damit auch insbesondere für die Unternehmen und Betriebe sowie deren Beschäftigter erhebliche wirtschaftliche Folgen aus. Es ist nicht absehbar wie lange sich dieser Zustand hält. Die Entwicklungen sind sehr dynamisch, drastisch und eine weitere Verschärfung ist ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Die Wirtschaftsförderung bietet allen Unternehmen, eine passgenaue Beratung, Information und Unterstützung zu den Hilfsprogrammen von Bund, Land und Stadt an. Die Wirtschaftsförderung ist unter der Tel. 0591 9144-801 erreichbar. Alternativ können Sie Ihre Anliegen mit Ihren Kontaktdaten auch per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@lingen.de beschreiben.

Die Informationen und Links werden fortlaufend aktualisiert.

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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Am 30. Juni 2022 endeten nach 2 Jahren Laufzeit die Überbrückungshilfen. Bewilligungen und Abrechnungen laufen weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.

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NBank

Der Bund, und das Land Niedersachsen stellen über die NBank weitere Corona-Sonderprogramme zur Verfügung. Eine Übersicht aller Sonderprogramme sortiert nach Zielgruppen finden Interessierte hier.

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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Der KfW kommt die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern.

Unternehmer-, ERP-Gründerkredit & KfW-Sonderprogramm

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Bundesagentur für Arbeit

Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. Die erleichterten Zugangsregeln für das Kurzarbeitergeld sowie Hinweise zur Beantragung und entsprechende Formulare finden Unternehmen auf der Seite der zuständigen Bundesagentur für Arbeit.

Kurzarbeitergeld

 

Kurzarbeitergeld wird verlängert

Anfang Februar hat die Bundesregierung die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Da Betriebe, die seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind, die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausschöpfen, soll die Verlängerung der Bezugsdauer rückwirkend zum 1. März in Kraft treten. 

Die Plattform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird hierzu noch aktualisiert. Aktuelle Informationen zur beschlossenen Verlängerung finden Sie bereits in dieser Mitteilung des Ministeriums hier.

 

Förderprogramm für Ausbildungsplätze

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Ausbildungsprämien für den Erhalt und die Schaffung von Ausbildungsplätzen, Übernahmeprämien für von Insolvenzen betroffenen Auszubildenden sowie einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit beantragen. Für die Förderung kommen Betriebe infrage, die in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen, in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen ausbilden. Weitere Informationen u.a. zu den Voraussetzungen sowie den Förderhöhe finden Sie auf der Seite der zuständigen Bundesagentur für Arbeit:

Förderprogramm: Ausbildungsplätze sichern

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Landkreis Emsland

Der Landkreis Emsland hat im Zuge der Corona-Pandemie eine Reihe von Allgemeinverfügungen und Informationen veröffentlicht.

Informationen des Landkreises Emsland zum Coronavirus

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GKV-Spitzenverband (Stundung Sozialversicherungsbeiträge)

Die Unternehmen, die sich wegen der Corona-Krise in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, sollen unter bestimmten Bedingungen durch erleichterte Stundungsmöglichkeiten der Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden. Die Beitragsstundungen sind allerdings erst dann möglich, wenn alle anderen umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige, die derzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, ausgeschöpft wurden.

Als betroffenes Unternehmen wenden Sie sich hierzu bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Leider ist eine gebündelte Bearbeitung der Anträge durch eine zentrale Stelle nicht möglich.
 
GKV-Spitzenverband

Musterantrag für die Krankenkasse

 



Fotos v.o.n.u.: Wolfilser/stock.adobe.com