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Niedersächsische Landesregierung startet Hotline für Fragen zur Covid-19-Impfung

Impfung, Spritze

Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen können ab sofort ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf bei der neu eingerichteten Hotline unter der Rufnummer 0800 9988665 klären. Sobald feststeht, ab wann der Impfstoff zur Verfügung stehen wird, können über die Hotline auch Impf-Termine vereinbart werden. Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar. An Feiertagen ist die Hotline geschlossen, steht jedoch an Heiligabend von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.

Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge wird sich das Angebot zunächst vor allem an ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens richten. Die Option, Termine für die Covid-19-Impfung über die Hotline sowie über die dahinterliegende Online-Terminplattform zu vereinbaren, wird erst angeboten, wenn feststeht, ab wann der Impfstoff zur Verfügung stehen wird. Termine können zukünftig sowohl über die Impf-Hotline unter der Rufnummer 0800 9988665 als auch zu einem späteren Zeitpunkt auf der Plattform direkt online vereinbart werden.

Hintergrundinformationen

Sowohl bei der telefonischen Terminvereinbarung als auch bei der Online-Anmeldung werden die Bürgerinnen und Bürger im ersten Schritt neben der Angabe der persönlichen Daten mit Hilfe einer strukturierten Abfrage eine Selbsteinschätzung ihrer Impfberechtigung auf Basis ihres Alters, möglichen Vorerkrankungen sowie des Berufs vornehmen. Ergibt diese Selbsteinschätzung, dass die Bürgerin oder der Bürger zu einer der Personengruppen gehört, die nach den Kriterien der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorrangig gegen Covid-19 geimpft werden sollen, wird im nächsten Schritt ein Termin im Impfzentrum der Wahl vereinbart. Andernfalls wird die Person darüber informiert, dass sie sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut anmelden kann.

Um sicherzustellen, dass Erst- und Zweitimpfung im richtigen zeitlichen Abstand erfolgen, wird bei der Terminvergabe zugleich bereits der Termin für die Folgeimpfung festgelegt werden. Im Anschluss bekommt die Bürgerin oder der Bürger per E-Mail oder per Post eine schriftliche Terminbestätigung inklusive eines QR-Codes zugeschickt. Dieser QR-Code muss beim Impftermin zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden und dient dem Impfzentrum zur Identifikation der zu impfenden Person sowie als digitaler Laufzettel.

Um Nicht-Erscheinen zu vermeiden und die vorhandenen Kapazitäten in den Impfzentren bestmöglich zu nutzen, werden die Bürgerinnen und Bürger kurz vor ihrem jeweiligen Impftermin eine Erinnerung per SMS, E-Mail oder Post sowie alle relevanten Informationen zum Impfzentrum erhalten.

Außerdem übernimmt die Plattform auch die digitale Meldung des Lagerbestands an Covid-19-Impfstoff in den einzelnen Impfzentren in Niedersachsen und löst bei Bedarf eine Nachlieferung aus.



Artikeldatum: 18. Dezember 2020
Fotos v.o.n.u.: miss_mafalda/stock.adobe.com