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Corona: Informationen zum Beherbergungsverbot/ Landkreis Emsland überschreitet kritische 7-Tages-Inzidenz

Automatismus der Landesverordnung schränkt private Zusammenkünfte ein
Informationen zum Coronavirus COVID-19

Hinweis für Reisende

In Niedersachsen ist das Beherbergungsverbot für Urlauberinnen und Urlauber aus innerdeutschen Hotspots durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am 15.10.2020 außer Vollzug gesetzt worden. Damit wird die entsprechende Verordnung in Niedersachsen bis auf weiteres nicht mehr angewandt, dies wirkt sich dementsprechend auch auf den Landkreis Emsland aus. Eine Beherbergung von Gästen aus einem vom Land Niedersachsen definierten innerdeutschen Hotspot ist damit grundsätzlich zulässig und an keine weiteren Voraussetzungen gebunden. Etwaige Beherbergungseinschränkungen für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Emsland in anderen Bundesländern werden hiervon nicht berührt.

Nähere Informationen: Hinweise des Landes Niedersachsen für Reisende

Landkreis Emsland überschreitet kritische 7-Tages-Inzidenz 

Meldung vom 9. Oktober 2020: Der Landkreis Emsland hat die kritische Marke von 50 Corona-Neufällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, die das Land Niedersachsen als eine Grenze zur Umsetzung regionaler Beschränkungen festgelegt hat. Nachdem der Landkreis die Überschreitung per Allgemeinverfügung bekanntgegeben hat, greift automatisch § 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020, der private Zusammenkünfte und Feiern regelt. „In unseren Fallzahlen können wir mit Sögel den maßgeblichen Hotspot identifizieren, gleichwohl greifen jetzt Beschränkungen für den gesamten Landkreis“, bedauert Landrat Marc-André Burgdorf. Dennoch spielten landes- und bundesweit private Feiern eine wichtige Rolle im Infektionsgeschehen, daher bleibe das Ziel klar: Infektionsketten unterbrechen und eine weitere Ausbreitung des Virus eindämmen.

Grundlage bilden hier nicht die Daten des Robert-Koch-Institutes, sondern die Inzidenzwerte des Landes Niedersachsen, die das Land in einem täglichen Lagebericht online veröffentlicht (www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen).

Vor diesem Hintergrund regelt die Landesverordnung, dass private Zusammenkünfte sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien bis auf Weiteres nicht mehr als 10 Personen umfassen dürfen. Ausnahmen bilden lediglich Zusammenkünfte von engen Familienangehörigen oder maximal zwei Hausständen. Private Feiern an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten und in zur Verfügung gestellten Räumen (Gastronomie) wiederum sind auf maximal 25 Personen beschränkt.

Hier finden Interessierte die Allgemeinverfügung Nr. 14 des Landkreises Emsland vom 09.10.2020 im Wortlaut.

Weitere Informationen rund um das Thema "Corona" sind hier zusammengefasst.



Artikeldatum: 9. October 2020
Fotos v.o.n.u.: Jerome Cronenberger/stock.adobe.de