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Für Kreishäuser gilt 3G

Ab 1. Dezember greift neue Regelung

Der Landkreis Emsland führt ab Mittwoch, 1. Dezember, die 3G-Regeln beim Zugang zu den Kreishäusern in Meppen, Lingen und Aschendorf ein. Dann können nur noch Personen, die geimpft, genesen sind oder einen aktuellen Testnachweis vorlegen können, die Verwaltungen aufsuchen. Die derzeitige Corona-Situation mit hohen Infektionszahlen und die ab diesem Zeitpunkt geltende Warnstufe 2 machen diese Maßnahmen notwendig.

Die entsprechenden Dokumente (Impf-, Genesenen- oder aktueller Testnachweis) sind beim Betreten der Behörden an den jeweiligen Eingängen unaufgefordert vorzulegen. Ein Betreten der Häuser ohne Nachweise ist nicht möglich. Auch weiterhin sind Terminvereinbarungen erforderlich. Termine werden schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Diese Bestätigung ist mitzubringen und am Infostand vorzuweisen. Darüber hinaus werden am Infostand allgemeine Materialien wie gelbe Säcke, Vordrucke für die Steuererklärung etc. ausgehändigt. 

Die Kfz-Zulassungsstellen bleiben bis auf weiteres am Samstag geschlossen. Dienstleistungen u. a. des Fachbereichs Straßenverkehr (Zulassungsstelle, Führerscheinstelle) können online über OpenKreis@haus (Rubrik „Mobilität & Reisen“) abgefragt werden. Dieses Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung. Eine entsprechende Verlinkung findet sich unter https://openkreishaus.emsland.de/online-dienstleistungen

Zudem steht für die Neuzulassung, die Umschreibung, die Wiederzulassung und die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen sowie die Änderung der Halterdaten das Online-Portal unter folgendem Link zur Verfügung: https://landkreis-emsland.govconnect.de/home.

Darüber hinaus gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht. 



Artikeldatum: 1. December 2021
Fotos v.o.n.u.: Landkreis Emsland