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Corona-Maßnahmen: angepasste Quarantäne- und Isolationsregeln und „2G plus“ in der Gastronomie

Bund-Länder-Gespräch zur Corona-Lage

Ein hohes Tempo bei den Booster-Impfungen, angepasste Quarantäne- und Isolationsregeln und „2G plus“ in der Gastronomie – dies sind einige der Maßnahmen, auf die sich Bundeskanzler Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder verständigt haben. Bisherige Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bleiben bestehen. Damit soll der Omikron-Virusvariante begegnet werden, die sich in Deutschland verbreitet.

Neue Regeln für Gastronomie

Demnächst werden die Länder neue Zugangsregelungen in der Gastronomie umsetzen. Besuche von Restaurants oder Cafés sollen dann nur noch für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test oder für Geboosterte möglich sein („2G Plus“). Letztere müssen keinen zusätzlichen Test vorweisen, und zwar ohne Wartezeit ab dem Tag der Booster-Impfung.

Grund für die verschärfte Regelung ist, dass in der Gastronomie häufig keine Masken getragen werden. Daher ist dort das Infektionsrisiko bei der Omikron-Variante erhöht. Bundeskanzler Scholz bezeichnete dies als eine strenge, aber notwendige Regelung, die dazu beitrage, „dass wir die Infektionen besser kontrollieren können, als es jetzt der Fall ist.“

Wegen Omikron neue Quarantäne- und Isolationsregeln

Bund und Länder haben sich außerdem darauf geeinigt, die Quarantäne- und Isolationsregeln zu entschärfen:

  • Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte und geboostert ist, muss künftig nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
  • Ansonsten gilt generell: Für infizierte Personen oder für Kontaktpersonen endet die Isolation bzw Quarantäne nach zehn Tagen. Man kann sich aber bereits jeweils nach sieben Tagen per PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten.
  • Erleichterungen gibt es für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen. Diese können sich als Kontaktpersonen im Allgemeinen bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten.
  • Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiten mit besonders vulnerablen Menschen zusammen. Infizierte können sich hier ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, allerdings mit verpflichtendem PCR-Test. Außerdem müssen sie zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome gehabt haben.

Weitere Beschlüsse

Des Weiteren vereinbarten Bund und Länder unter anderem:

  • Es wird dringend geraten, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Nah- und Fernverkehrs FFP2-Masken zu tragen. Diese sind besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern.
  • Die vor Weihnachten beschlossenen Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin: Für Geimpfte und Genesene sind private Zusammenkünfte mit maximal zehn Personen erlaubt. Nicht Geimpfte oder nicht Genesene dürfen sich lediglich mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
  • Auch die 2G-Regelung für den Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung und zum Einzelhandel bleibt. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
  • Bund und Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte dazu auf, in den nächsten Wochen angesichts der Infektionslage verstärkt das Homeoffice zu nutzen. Mit dem Arbeiten von zu Hause aus gibt es weniger Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit.
  • Für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen steht auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung, unter anderem mit der neuen Überbrückungshilfe IV.

Bund und Länder wollen am 24. Januar wieder zusammenkommen, um sich erneut zur aktuellen Pandemie-Situation und zu möglichen weiteren Schritten zu beraten.

Den Beschluss im Wortlaut können Sie hier nachlesen.



Artikeldatum: 10. Januar 2022
Fotos v.o.n.u.: Bihlmayerfotografie/stock.adobe.com