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3G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht in der Lingener Stadtverwaltung

Im Neuen Rathaus, dem Bürgerbüro und allen weiteren städtischen Nebenstellen bzw. Einrichtungen gilt ab sofort die 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher. Das heißt, dass Bürgerinnen und Bürger nur noch Zutritt erhalten, wenn sie geimpft oder genesen sind bzw. einen aktuellen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen können. Von der 3G-Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher FFP2-Masken tragen – medizinische Masken sind nicht mehr ausreichend.

Das Rathaus sowie alle weiteren städtischen Nebenstellen bzw. Einrichtungen sind nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. Die Kontrolle der 3G-Regel erfolgt beim Einlass in die jeweiligen Gebäude. Das Bürgerbüro ist weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Die Kontrolle der 3G-Regel erfolgt hier an der Anmeldung.

Corona-Teststationen in fußläufiger Entfernung zum Neuen Rathaus befinden sich u.a. in der Marienstraße und in der Großen Straße. Eine Übersicht der Teststationen in Lingen ist online eingestellt.



Artikeldatum: 24. November 2021
Fotos v.o.n.u.: Land Niedersachsen