Hier finden Sie aktuelle Informationen und wichtige Links zur Corona-Pandemie. Die Informationen und Links werden fortlaufend aktualisiert. Die Stadt Lingen unterstützt dabei den Landkreis Emsland, der federführend ist.
Auf der Seite des Landkreises Emsland finden Sie auch die aktuellen Fallzahlen sowie Informationen von Bund, Land und dem Robert-Koch-Institut.
Zentrale Hotline der Niedersächsischen Landesregierung
Weitere Hotlines der Niedersächsischen Landesregierung
Landkreis Emsland
Stadt Lingen
Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche
Weitere Notfallnummern
*Die 0800 steht für kostenlose Anrufe auf Servicenummern und Hotlines. Das gilt auch Anrufe aus dem Mobilfunknetz.
Hilfe beim Home Schooling www.corona-school.de (dort helfen Studierende SchülerInnen bei den Schulaufgaben).
Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz
Tipps für die häusliche Quarantäne - 414.14 KB
Tipps für Eltern - 884.53 KB
Ein Besuch im Neuen Rathaus ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Im Rathaus gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen. Bürgerinnen und Bürger müssen zudem beim Betreten des Rathauses eine Mund-Nase-Maske (Alltagsmaske) tragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung tragen bei direktem Kundenkontakt ebenfalls eine Mund-Nase-Maske.
Wer einen Termin im Rathaus vereinbart hat, wird von der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter am Haupt- oder Nebeneingang abgeholt und anschließend auch wieder nach draußen begleitet. Um persönliche Kontakte und damit ein Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiterhin so gering wie möglich zu halten, sollte das Rathaus nur in dringenden Angelegenheiten aufgesucht werden. Anliegen, die per Telefon oder E-Mail geklärt werden können, sollten nach Möglichkeit auf diese Weise erledigt werden.
Maskenpflicht für Bürgerbüro, Stadtbibliothek und Tourist Info
In ganz Niedersachsen gilt eine Alltagsmaskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr. In Lingen dürfen darüber hinaus auch das Bürgerbüro und die Stadtbibliothek nur noch mit einer Mund-Nase-Maske betreten werden. Das Tragen einfacher Masken oder von Schals und Tüchern reicht dabei aus. Diese Regelung gilt sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Ausgenommen davon sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Menschen mit Erkrankungen, die das Tragen einer Maske nicht möglich machen. Eine Maskenpflicht gilt zudem für die Tourist Information.
Maskenpflicht gilt auch für Wochenmarkt
Die Maskenpflicht gilt auch für den Wochenmarkt am Mittwoch- und Samstagmorgen. Die Besucherinnen und Besucher werden entsprechend gebeten, sich selbst und andere durch eine Mund-Nase-Maske, ein Tuch oder ähnliches zu schützen. Verstöße gegen die Maskenpflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
Für die Veranstaltungen in der EmslandArena und im Theater an der Wilhelmshöhe werden möglichst Ersatztermine gesucht. Die Tickets behalten deshalb vorläufig ihre Gültigkeit. Theaterabonnenten werden gesondert informiert. Tickets behalten ihre Gültigkeit.