Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat die EFRE-Richtlinie zur Förderung niedrigschwelliger Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen (nIFP) für die aktuelle EU-Förderperiode (2021-2027) veröffentlicht.
Das Land Niedersachsen bezuschusst kleine oder mittlere Unternehmen oder Handwerksunternehmen mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei anwendungsnahen innovativen Entwicklungsvorhaben. Die Förderung unterstützt Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, mit deren Hilfe ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden kann. Auch für Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind, kann eine Förderung beantragt werden.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro. Anträge sind vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das Kundenportal und postalisch bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen.
Weitere Informationen finden Interessierte unter folgenden Links:
Torben Bruns unterstützt, wenn es darum geht, die richtigen Fördermittel zu ermitteln und zu beantragen.