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Neustart Niedersachsen Investition

Roter Ordner mit der Aufschrift

Nach den wirtschaftlichen Einbrüchen infolge der Covid-19-Pandemie sollen neue Investitionsvorhaben zu einem Neustart in Niedersachsen beitragen. Deshalb fördert die NBank mit dem Programm „Neustart Niedersachsen Investition“ Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks und der Automobilwirtschaft in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Investitionen zur mittelfristigen Sicherung von Beschäftigten führen und für Arbeits- und Prozessoptimierungen dienen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gefördert werden Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer fünf Jahre beträgt.

Antragsberechtigt im Rahmen des Förderprogramms sind Unternehmen der oben genannten Wirtschaftszweige, die vor dem 01.03 2020 gegründet worden sind und in den Monaten April 2020 bis Juni 2020 einen Umsatzrückgang im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum durch die COVID-19-Pandemie erlitten haben. Des Weiteren muss das Unternehmen dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sein und die Realisierung des geplanten Investitionsvorhabens muss in Niedersachsen liegen. Die Förderquote liegt bei bis zu 50 Prozent und kann eine maximale Fördersumme von 800.000 Euro erreichen.

Der Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Neustart Niedersachsen Investition“ ist vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank zu stellen. Die Antragsstellung muss spätestens bis zum 30.11.2020 erfolgen.

Weitere nähere Informationen zu den Förderhöhen sowie -voraussetzungen finden Interessierte unter: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Neustart-Niedersachsen-Investition/index.jsp



Artikeldatum: 17. September 2020
Fotos v.o.n.u.: K.-U. Häßler/stock.adobe.com