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Dezemberhilfe gestartet – Antragstellung ab sofort möglich

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Ab sofort können Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen mit Beschlüssen von Bund und Ländern vom 28. Oktober 2020, 25. November 2020 und vom 2. Dezember 2020 temporär geschlossen wurden bzw. die indirekt hiervon betroffen sind, die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes – die November- und Dezemberhilfe – beantragen. Alle direkt oder indirekt betroffenen Branchen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November sowie Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen. Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 bzw. 30. November 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

Wenn im Dezember trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum Dezember 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.

Anträge auf die Dezemberhilfe können bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt dabei grundsätzlich über Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigten Buchprüfer*innen oder Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Soloselbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können bis zu einer Fördersumme von 5.000 Euro im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) die Wirtschaftshilfe beantragen.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie den beabsichtigten Abschlagszahlungen erhalten Betroffene unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/



Artikeldatum: 8. Januar 2021
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