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Land Niedersachsen bietet Soforthilfen für Unternehmen an

Antrag Kleinunternehmer-Regelung Finanzamt

Das Land und die NBank sind in intensiven Planungen von zwei Förderprogrammen, die Soforthilfen für Unternehmen bieten. Bereits morgen, am Mittwoch, den 25. März 2020, sollen die Regeln durch den Landtag beschlossen werden, so dass dann voraussichtlich schon am gleichen Tag für beide Programme entsprechende Anträge gestellt werden können.

Neben einem Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis zu 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann, soll auch ein Zuschuss für Kleinunternehmen und Startups mit bis zu 49 Beschäftigten gewährt werden. Dieser Liquiditätszuschuss soll gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen von 3.000 bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden demnach Mieten, Pachten für gewerbliche Immobilien, ebenso Finanzierungskosten wie Zinsen für Maschinen, Anlagen und Einrichtungen.

Bereiten Sie schon heute Ihre Unterlagen vor. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Homepage der NBank.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es weiterhin noch zu Veränderungen bei den Förderprogrammen kommen kann. Eine endgültige Rechtssicherheit besteht erst, wenn diese endgültig beschlossen wurden.

Das Team der Wirtschaftsförderung beantwortet Ihnen weiterhin telefonisch Ihre Fragen unter der Hotline 0591 9144-895 (montags bis freitags 8.30 bis 18 Uhr).

Ihre Wirtschaftsförderung



Artikeldatum: 24. März 2020
Fotos v.o.n.u.: Stockfotos-MG/stock.adobe.com