Die Bonifatius Hospital Lingen gGmbH, Wilhelmstr. 13, 49808 Lingen (Ems), plant die Her-stellung von Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen für die Senioren-Wohnanlage „Antonius-Domizil“ auf dem Grundstück „Julius-Landzettel-Str. 7, 7a, 7b“ in Lingen (Ems).
Hierfür besteht im Nachgang zu einer bereits abgeschlossenen temporären Grundwasserhaltung für die Errichtung des unterkellerten Gebäudes die Notwendigkeit, in einem Zeitraum von ca.16 Wochen in 6 Teilabschnitten Grundwasser in einer Menge von rechnerisch rd. 217.000 m³ zu fördern (Worst-Case-Szenario). Das geförderte, unbelastete Grundwasser soll im Anschluss in die städtische Regenwasserkanalisation eingeleitet werden.
Vor diesem Hintergrund beantragt die Bonifatius Hospital Lingen gGmbH die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur bau-zeitlichen Grundwasserhaltung.
Gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. der Anlage 1 Nr. 13.3.2 ist eine allgemeine Vorprüfung des Vorhabens durchgeführt worden. Hierbei wurde nach Maßgabe der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG festgestellt, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umwelt-verträglichkeitsprüfung besteht:
Auf dem Baugrundstück befand sich ehemals ein Senioren- und Pflegeheim (Haus Simeon). Dieses wurde inzwischen zurückgebaut und die unterkellerte Senioren-Wohnanlage „Antonius-Domizil“ wurde errichtet. Westlich angrenzend an das Baugrundstück befindet sich der Dortmund-Ems-Kanal (DEK) und ein Sportplatzgelände der Stadt Lingen (Ems). Im Osten liegt die dicht besiedelte Lingener Innenstadt.
Im weiteren Umfeld des Baugrundstückes befinden sich außerhalb des prognostizierten Absenk-trichters die beim Landkreis Emsland registrierten Altlasten bzw. Altstandorte „Ehemalige Wäscherei und Färberei UBL“, „Lingen, Zum Neuen_Hafen“, „Tanklager Klukkert“, „Ehem. Chem. Reinigung Nieweler“,„Gaswerke Lingen“, „Tanklager Fa. Schulte GmbH“ (Altlastenverzeichnis Landkreis Emsland: Anlagen-Nr. 454 032 5 901 0023, Anlagen-Nr. 454 032 518, Anlagen-Nr. 454 032 5 901 0027, Anlagen-Nr. 454 032 5 901 0002, Anlagen-Nr. 454 032 5 901 0001 und Anlagen-Nr. 454 032 5 901 0006) sowie ein grundsätzlich sanierter Heizölschaden an der „Johannes-Meyer-Straße“. Darüber hinaus wird die Fläche „FF Lingen OF Lingen“ im PFAS-Kataster des Landkreises Emsland geführt (hohe Altlastenrelevanz, Kennung „PFAS-BrS-021“).
Bereits im Zuge der inzwischen abgeschlossenen temporären Grundwasserhaltung für die Errichtung des unterkellerten Gebäudes des „Antonius-Domizils“, für das nun die Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen herzustellen sind, ist es nachweislich zu keiner Verdriftung von Restbelastungen an Schadstoffen gekommen. Im Hinblick auf die nun vorgesehene Leitungs-verlegung wird eine Bauwasserhaltung in geringerem Ausmaß beantragt, sodass diesbezüglich ebenfalls keine Beeinflussung der Altlasten- bzw. Altstandorte zu erwarten ist.
Darüber hinaus wird durch ein umfassendes Grundwassermonitoring mit regelmäßiger Probe-nahme und Analytik sichergestellt, dass einer dennoch nicht gänzlich auszuschließenden Ver-driftung von Restbelastungen an Schadstoffen sowie einer etwaigen Grundwasserverunreinigung in Abstimmung mit den Fachbehörden frühzeitig durch geeignete Maßnahmen entgegengewirkt werden kann.
Außerdem wird durch die Vorgabe einer bedarfsgerechten Bewässerung gewährleistet, dass die im Bereich des Absenktrichters vorhandenen Gehölzbestände durch die beantragte Grundwasserhaltung nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
Besondere Schutzgebiete, die durch die Grundwasserhaltung beeinträchtigt werden bzw. die im Hinblick auf die Grundwasserhaltung Relevanz haben, sind im nahen Umfeld des Baugrund-stückes nicht vorhanden.
Zudem ist anzumerken, dass die beantragte bauzeitliche Grundwasserhaltung lediglich temporär betrieben wird und dass es zu einer Zusickerung von Wasser aus dem nicht gedichteten DEK kommt. Zudem stellen sich nach Beendigung der Grundwasserhaltung innerhalb kurzer Zeit die natürlichen Grundwasserverhältnisse wieder ein.
Darüber hinaus werden durch Inhalts- und Nebenbestimmungen im Erlaubnisbescheid etwaige Auswirkungen vermieden bzw. so gering wie möglich gehalten (z.B. durch Vorgabe eines Grundwassermonitorings, Vorgabe von Beweissicherungsmaßnahmen, Vorgabe eines Mindestpegelstandes im Dortmund-Ems-Kanal, Bewässerung von Gehölzen usw.).
Im Ergebnis sind unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 keine erheblich nach- teiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter (Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern) zu erwarten. Für das Vorhaben besteht demnach keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Feststellung des Ergebnisses wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 UVPG).
Stadt Lingen (Ems) Lingen (Ems), den 14.08.2026
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Schreinemacher
(Erster Stadtrat)