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Zeitungschronik - April 1926

8. April: „Am 12. März ds. Js. ist einer der ältesten der Musikbranche von uns gegangen. Louis A. Metz, als Sohn des früheren Pedells Metz, wurde am 13. Februar 1858 in Lingen geboren. Er besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt und trat dann am 1.11.72 in die kaufmännische Lehre bei der Firma Windhoff, Deeters & Comp., Eisengießerei und Maschinenfabrik in Lingen ein. Er blieb hier auch nach beendeter Lehrzeit als Buchhalter und Korrespondent und trat 1878 in gleicher Eigenschaft in die Firma Georg von Cölln in Hannover über. Am 1. Juli 1881 gründete er mit Henry Ahlekes die Firma Metz & Ahlekes, Kurz-, Spiel- und Musikwaren en gros in Hannover. Am 1. Februar 1904 trat er aus dieser Firma aus und gründete die Firma Louis A. Metz, Musikwaren en gros, deren alleiniger Inhaber er war. Seiner unermüdlichen Tätigkeit gelang es, das Unternehmen zu einer ansehnlichen Höhe emporzubringen. Der Tod hat ihn nach vierwöchigem Krankenlager aus seiner Tätigkeit herausgerissen.“ (LV)

10. April: „Wie uns soeben mitgeteilt wird, hat das Oberpräsidium Hannover die Abhaltung eines Flugtages auf der Kuhweide verboten, weil der Platz in seiner Größe den Anforderungen nicht genügt.“ (LV)

13. April: „Als gestern früh der Wachtmeister Germer in seiner Wohnung Gasgeruch bemerkte und den Defekt durch Ableuchten feststellen wollte, explodierte plötzlich mit lautem Knall das Gas. Der Druck war so stark, daß die Zimmerdecke einstürzt und Fenster und Türen zertrümmert wurden. Herr Germer wurde durch Brandwunden verletzt, jedoch sind die Verletzungen nicht lebensgefährlich.“ (LV u. LW)

15. April: „Vom Reichsschutzverband für Handel und Gewerbe, Kreisverband Ems-Vechte, wird geschrieben: Lebhafte Klagen, sowohl aus Geschäfts- wie auch aus Privatkreisen, veranlassen uns, im Interesse des ansässigen, reellen Handels nochmals auf das Überhandnehmen des Hausierhandels hinzuweisen. Abgesehen davon, daß man diesen Leuten bares Geld gibt, während man in den Geschäften nur zu oft und zu gern auf Kredit mit oft jahrelanger Zahlungshinausschiebung kauft, sollte doch jeder vernünftige Mensch einsehen, daß diese Leute nichts verschenken können. Der anscheinend billige Preis ist immer auf Kosten der Qualität, die manchmal geradezu so schlecht ist, daß schon verschiedentlich vom Hausierer gekaufter Stoff vom Schneider abgelehnt wurde, weil der Macherlohn nicht dabei herauskam. Eine Beschwerde oder gar Rückgabe ist beim Hausierer natürlich unmöglich, weil er längst über alle Berge ist, wenn der Schaden zu Tage tritt. Beim ansässigen Handel dagegen, der niemals Schundware verkaufen kann, weil er auf dauernde Kundschaft angewiesen ist, hat das Publikum immer die Gewissheit, für sein Geld auch einwandfreie Ware zu bekommen und wenn die Ware wirklich mal nicht so ausfällt, wie der Käufer es verlangen kann, so wird der reelle Kaufmann stets weitestes Entgegenkommen zeigen. Dazu kommt noch, daß in steuerlicher Hinsicht der bodenständige Kaufmann immer mehr herangezogen werden kann und wird, während der Hausierer seinen Wandergewerbeschein, deren immer noch viel zu viel ausgestellt werden, einlöst und damit seinen Steuerpflichten endgültig genügt hat. Den Schaden trägt die Allgemeinheit. Daher sei das Publikum nochmals darauf aufmerksam gemacht, den umherziehenden Hausierern die Tür zu wiesen, um sich selbst vor Schaden zu bewahren und unseren alten guten reellen Kaufmanns- und Handwerkerstand in seinem gerade augenblicklich sehr schweren Existenzkampfe zu unterstützen.“ (LV)

17. April: „(…). Ein tief ergreifender und erschütternder Unglücksfall ereignete sich heute Nachmittag kurz nach 4 Uhr auf der Marienstraße. Passanten waren Zeugen, wie ein in den besten Jahren stehender, rüstig daher schreitender Herr, der Kaufmann Mathias aus Herford vor dem Adelmannschen Hause zusammenbrach und unter den Händen des sofort anwesenden Herrn Dr. Niendorf nach wenigen Sekunden verschied. Die Leiche des so plötzlich aus dem Leben Geschiedenen wurde durch die freiwill. Sanitätskolonne zunächst in der Leichenhalle des Krankenhauses untergebracht.“ (LV u. LW)

17. April: „Der Groß-Zirkus Holzmüller ist auf dem Anmarsch nach Lingen. Es dürfte dies das größte Zirkusunternehmen sein, das unsere Stadt je aufgesucht hat. Der Zirkus Holzmüller, der im vorigen Jahr sein 100 jähriges Bestehen feiern konnte, verfügt über eine Künstlerschar von 150 Personen, darunter Artisten und Künstler aus allen Erdteilen u. a. Araber, Inder, Chinesen, Singhalesen, Ägypter und über einen Tierbestand, der dem eines zoologischen Gartens fast gleicht. Bei der Beförderung der zahlreichen Wagen leistet neben Zugtraktoren und Zugpferden auch ein mächtiger Elefant tatkräftige Dienste.“ (LV u. LW)

24. April: „Es ist wiederholt wahrgenommen, daß die von der Landesaufnahme für allgemeine Landesvermessungszwecke errichteten trigonometrischen Marksteine häufig durch Anfahren mit dem Pfluge und dergleichen mehr schief gerückt, zum Teil sogar ganz verschwunden oder an Ort und Stelle vergraben oder ausgehoben und an anderer Stelle niedergelegt sind. Diese Wahrnehmung nötigt zu einer wirksameren Durchführung der Erhaltung der trigonometrischen Marksteine und deren Schutzflächen. Es wird deshalb darauf aufmerksam gemacht, daß mit wenigen Ausnahmen alle Marksteine mit einer Schutzfläche umgeben sind, die eine kreisförmige Bodenfläche von 2 Quadratmetern umfaßt, deren Umfanglinie überall 79 Zentimeter vom Mittelpunkt des Steines entfernt ist. Diese Schutzfläche gehört dem Staat und darf weder umgepflügt noch sonst wirtschaftlich benutzt werden. Ihre Beackerung wird nach § 370 Nr. 1 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 150 Mark und die Beschädigung oder Zerstörung der Marksteine selbst als Gegenstand der Wissenschaft (…) daselbst mit Geldstrafe bis 1500 Mark oder mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft. (…).“ (LW)

29. April: „Einheitskurzschrift in den Schulen. Jetzt ist der Zeitpunkt herangekommen, an dem der Beschluß der Regierungskonferenz vom 17. Oktober 1924 in Kraft tritt: Die Einheitskurzschrift ist spätestens am 1. April 1926 in allen öffentlichen, höheren und Handelsschulen und, soweit möglich, auch in sämtlichen anderen Schulen als Pflicht- oder Wahlfach einzuführen. In anderen Systemen als in der Einheitskurzschrift darf Unterricht in den Schulen nicht erteilt werden.“ (LV)

Aus dem Lingener Volksboten (LV) und dem Lingenschen Wochenblatt (LW). Die Zeitungen sind einsehbar im Stadtarchiv Lingen, Baccumer Str. 22, 49808 Lingen (Ems). www.lingen.de/stadtarchiv 



Artikeldatum: 1. April 2026
Fotos v.o.n.u.: © Stadtarchiv Lingen