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Jack Russell Terrier auf grüner Wiese

Die Stadt Lingen (Ems) weist auf die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot im gesamten Stadtgebiet hin. Hintergrund sind zunehmende Beschwerden über Verunreinigungen auf Gehwegen, in Grünanlagen und auf Spielplätzen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Nach der geltenden Gefahrenabwehrverordnung müssen Hundehalterinnen und Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich entfernen. Diese Pflicht gilt auch für Personen, die mit dem Ausführen eines Hundes beauftragt sind. Wer Hundekot nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt kündigt an, Verstöße konsequent zu verfolgen.
Für eine saubere Stadt stellt die Verwaltung eine entsprechende Infrastruktur bereit. Im Bürgerbüro sind kostenlose Hundekotbeutel erhältlich. Zudem stehen im Stadtgebiet zahlreiche Mülleimer zur Verfügung. Ergänzend gibt es 38 Kombibehälter sowie 17 spezielle Tütenspender.
Die Stadt erinnert außerdem an die geltenden Anleinregeln. In Parks, Naturschutzgebieten und im Innenstadtbereich gilt eine dauerhafte Anleinpflicht. Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 15. Juli müssen Hunde im gesamten Stadtgebiet an der Leine geführt werden.

Die Stadt Lingen (Ems) bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Rücksichtnahme, damit Lingen sauber und sicher bleibt.

 



Artikeldatum: 19. Februar 2026
Fotos v.o.n.u.: #CNF/stock.adobe.com