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Leinenpflicht für Hunde durch Brut- und Setzzeit

DAs Bild zeigt einen Hund der an einer roten Leine ist und von einer Person wo nur der Unterkörper zu sehen ist, draußen im Freien Gassi gehen.

Vom 1. April bis zum 15. Juli ist Brut- und Setzzeit: Vögel und Wildtiere ziehen ihre Jungtiere groß und müssen deshalb besonders geschützt werden. Für Hundehalter bedeutet das: Sie müssen ihre Vierbeiner – egal ob im Wald oder in der freien Landschaft – anleinen. Geregelt wird diese besondere Schutzzeit in Paragraph 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung.
Ausgenommen von der Regelung sind Hunde, die zur Jagdausübung, als Rettungs- oder Blindenführhunde sowie von der Polizei eingesetzt werden. Darüber hinaus gilt die Leinenpflicht generell für bestimmte Teile des Stadtgebietes, wie die Fußgängerzone, den Naherholungsgebieten – wie am Telgenkampsee, am Dieksee, auf dem Leinpfad entlang des Kanals, im Emsauenpark oder im Brunnenpark.



Artikeldatum: 6. April 2023
Fotos v.o.n.u.: ©absolutimages/stock.adobe.com