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KfW Award Gründen: Mutmacher für die Start-up-Szene

Seit 1998 zeichnet die KfW Bankengruppe  Unternehmen aus der Gründer- und Start-up-Szene mit dem KfW Award Gründen aus. In diesem Jahr wird ein Preisgeld von insgesamt 35.000 € vergeben.

Teilnehmen können Unternehmen der Gründer- und Start-up-Szene aus ganz Deutschland,  gegründet ab dem Jahr 2017. Die Bewertung der Teilnehmer erfolgt durch eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der KfW Bankengruppe sowie der Politik und Wirtschaft. Dabei ist neben der Kreativität der Geschäftsidee und dem Innovationsgrad auch die soziale Verantwortung ein Entscheidungskriterium. Auch Umweltbewusstsein und die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen fließen in die Bewertung der Unternehmen mit ein. Wie in den vergangenen Jahren steht auch 2022 der Wettbewerb unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Aus diesem Grund wird auch der erfolgreiche Umgang mit den Herausforderungen der Corona-Krise beurteilt.
Für jedes Bundesland wird ein einzelner Landessieger gekürt und mit einem Preisgeld von 1.000 € ausgezeichnet. Die 16 Siegerunternehmen konkurrieren dann um den Bundessieg, welcher mit 9.000 € dotiert ist. Die Jury kann zusätzlich noch einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 € vergeben und alle Landessieger haben die Möglichkeit, als „Publikumssieger“ ein zusätzliches Preisgeld von 5.000 € zu erhalten.
Eine Bewerbung ist bis zum 01.07.2022 möglich. Die Preisträger werden Ende Oktober bekannt gegeben und erhalten zusätzlich auf dem TV-Sender n-tv eine Sondersendung. Außerdem steht eine PR-Agentur zur Vermarktung der preisgekürten Unternehmen zur Verfügung.
Zudem vergibt KfW Capital, die für das Geschäft mit Beteiligungskapital zuständige Tochtergesellschaft der KfW, als weiteren Sonderpreis erstmals den KfW Capital Award. Dieser wird in den Kategorien „Best Female Investor“ und „Best Impact Investor“ vergeben und ist mit jeweils 5.000 EUR dotiert. KfW Capital will mit dieser Auszeichnung auf die für die Weiterentwicklung des VC-Ökosystems wichtigen Themen Diversität und „Impact“, d.h. die Wirksamkeit einer Investition, aufmerksam machen.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren können Sie hier abrufen. 



Artikeldatum: 23. April 2022
Fotos v.o.n.u.: MQ-Illustrations/stock.adobe.com