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Aufenthaltsrechtliche Auswirkungen des Brexit auf in Deutschland lebende britische Staatsangehörige

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Nach der Unterzeichnung des Austrittsabkommens durch Großbritannien und die EU ist der Brexit am 01.02.2020 in Kraft getreten. Großbritannien ist damit geregelt aus der EU ausgetreten. Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsphase bis zum 31.12.2020 vor. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat auch Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht britischer Staatsangehörige und deren Familienangehöriger in Deutschland.

Das Bundesministerum des Inneren, für Bau und Heimat hat in einer Broschüre möglichst prägnante Antworten auf die wichtigsten Fragen, die auf die meisten Fälle zutreffen, zusammengefasst. Die Fragen behandeln dabei ausschließlich die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf den Aufenthalt britischer Staatsangehöriger und deren Familienangehöriger in Deutschland.

Die Broschüre steht hier zum Download bereit:

Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen



Artikeldatum: 22. Dezember 2020
Fotos v.o.n.u.: Coloures-Pic/stock.adobe.com